Baden-württembergischer Landtag gibt Weg für Neufassung des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes frei
"Der Pflichtanteil für Ökowärme in bestehenden Wohngebäuden steigt von zehn auf 15 Prozent", sagt Petra Hegen vom Landesprogramm Zukunft Altbau. "Im Gegenzug bietet das EWärmeG nun mehr Möglichkeiten für Hauseigentümer, die Vorgaben umzusetzen." Dazu sollten sich Eigentümer an Gebäudeenergieberater wenden, betont Hegen.
Für Hauseigentümer wird das bundesweit einmalige Gesetz erst aktuell, wenn ein Tausch des Heizkessels ansteht. Die Neuregelung tritt am 1. Juli in Kraft. Bereits in der Vergangenheit ergriffene Maßnahmen können anteilig angerechnet werden, wenn sie den technischen Anforderungen entsprechen. Neu ist auch, dass das Gesetz jetzt ebenfalls für Nichtwohngebäude gilt. Ihr Beitrag zum Klimaschutz soll künftig aktiviert werden.
Solarthermie-Kollektoren und Photovoltaik-Anlagen erfüllen das Gesetz
"Erfüllt werden kann das Gesetz zum Beispiel mit zentralen Hackschnitzel-, Scheitholz- und Pelletheizungen, Solarthermie-Kollektoren, Wärmepumpen sowie anteilig durch Heizungen mit einem Bioöl- und Biogasanteil", erklärt Umweltminister Franz Untersteller. Ersatzweise sei auch die Installation einer Photovoltaik-Anlage möglich.
Sanierungsfahrplan mit individueller Beratung
Neu ist die Einbeziehung einer individuellen Beratung in das Gesetz. Lässt ein Hauseigentümer einen solchen „Sanierungsfahrplan“ durch einen Energieberater erstellen, wird dies wie ein Anteil von fünf Prozent erneuerbarer Energien angerechnet.
Die neuen Regelungen im EWärmeG vervielfachen für Hauseigentümer die Wahlmöglichkeiten: Künftig wird es 14 Erfüllungsoptionen sowie viele Kombinationsmöglichkeiten geben.
Aktuelle Informationen zur energetischen Sanierung von älteren Wohnhäusern gibt es auch auf www.facebook.com/ZukunftAltbau.
16.03.2015 | Quelle: Zukunft Altbau | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH