Beratungsunternehmen beziffert volkswirtschaftliche Kosten der Sonnenfinsternis mit rund 3 Millionen Euro; Abschalten der Photovoltaik-Anlagen wäre noch teurer

Das Beratungsunternehmen Energy Brainpool (Berlin) untersuchte in einem White Paper den möglichen Einfluss der Sonnenfinsternis am 20. März 2015 auf den Strommarkt.

Mögliches Resultat im Falle eines unbewölkten Tages seien volkswirtschaftliche Mehrkosten von 3,39 Millionen Euro. Würde ein Teil der deutschen Photovoltaik-Anlagen abgeschaltet, um die Effekte zu mindern, so ergäben sich durch die zusätzliche Kompensation (Entschädigungspflicht nach § 14 EEG) für die Anlagenbetreiber Mehrkosten von insgesamt 9,95 Millionen Euro.

Normalerweise verdrängt günstiger Photovoltaik-Strom teureren Strom aus konventionellen Kraftwerken
Die Mehrkosten für die Volkswirtschaft berechnen sich laut Energy Brainpool einerseits durch einen höheren Strompreis an der Strombörse während der Sonnenfinsternis: normalerweise verdrängt günstiger Photovoltaik-Strom teureren Strom aus konventionellen Kraftwerken. Während der Sonnenfinsternis müssen aber diejenigen Kraftwerke laufen, die flexibel die „Delle“ in der solaren Erzeugung ausgleichen können – mit preissteigendem Effekt.
Andererseits ergeben sich Mehrkosten durch die Maßnahmen, die die Übertragungsnetzbetreiber zusätzlich ergreifen müssen, insbesondere durch die Beschaffung zusätzlicher Regelleistung.
Die volkswirtschaftlichen Mehrkosten können in 3 Kategorien unterteilt werden:

  • Einerseits steigen aufgrund der geringeren Solarstrom-Mengen die Strompreise am Großhandelsmarkt und führen damit zu einer Erhöhung des Tages-Base um rund 1,40 EUR/MWh.
  • Weiterhin sind die Regelleistungspreise der Primär- und Sekundärregelleistung deutlich über dem Niveau der Vorwochen und spiegeln damit die Risiken und ggf. Strategien der Anbieter wider, die durch die Sonnenfinsternis verursacht werden. Die Übertragungsnetzbetreiber haben zudem mitgeteilt, bei sonnigem Wetter eine zusätzliche Minutenreserve auszuschreiben. Die für diese Mengen anfallenden Leistungspreise gehen zusätzlich in die Kostenbetrachtung ein.
  • Im Falle einer Abschaltung besteht für die Anlagenbetreiber der Photovoltaik-Anlagen ein Vergütungsanspruch für den potenziell erzeugten Strom. Die Kosten im EEG-Fördersystem fallen damit an, ohne dass dem eine Leistung in Form einer Stromlieferung gegenüber steht.

„Die Sonnenfinsternis führt uns deutlich vor Augen, welche Bedeutung den Flexibilitäten im Rahmen der Energiewende zukommt. Mit fortschreitendem EE-Ausbau benötigen wir neben der erzeugungsseitigen Flexibilität auch nachfrageseitige Flexibilität, hier gilt es für die Akteure, sich bereits heute gut aufzustellen“, sagt Dr. Johannes Henkel, Senior Manager bei Energy Brainpool

20.03.2015 | Quelle: ENERGY BRAINPOOL | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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