90 Prozent Zuschuss für Kommunen
Solarthemen 444.Die Bundesregierung will die energetische Sanierung öffentlicher Infrastruktur in finanzschwachen Kommunen in den Jahren 2015 bis 2018 mit bis zu 90 Prozent fördern.
Dies ist im Gesetzentwurf zur Bildung eines mit 3,5 Milliarden Euro ausgestatteten Kommunalinvestitionsförderungsfonds (KInvFErrG) enthalten, den das Bundeskabinett in der vergangenen Woche verabschiedet hat. Klimaschutzinvestitionen, insbesondere die energetische Sanierung von Schulen und anderen kommunalen oder gemeinnützigen Bildungseinrichtungen, sind ein wesentlicher Teil des Förderkanons. Des Weiteren nennt der Gesetzentwurf „Investitionen mit Schwerpunkt Klimaschutz“, womit Investitionen gemeint sind, die über die rein energetische Sanierung hinausgehen. Den Ländern obliegt die genaue Ausgestaltung der Förderrichtlinien und Abwicklung von Förderanträgen. Die Verteilung auf die einzelnen Länder soll sich nach einem Bedürftigkeitsschlüssel richten. Demnach stehen Kommunen in Nordrhein-Westfalen 32 Prozent des gesamten Förderkuchens zu. Laut Gesetzesbegründung ist es „Aufgabe der Länder, sicherzustellen, dass die finanzschwachen Kommunen ihren Eigenfinanzierungsanteil von mindestens 10 Prozent der Investitionssumme tatsächlich aufbringen können“. Projekte oder Projektteile, die von der Förderung profitieren sollen, dürfen nicht vor dem 1. Juli 2015 begonnen werden. Text: Guido Bröer
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