Anhörung zum Kleinanlegerschutzgesetz
Solarthemen 444. Der Finanzausschuss des Bundestages hat gestern in nicht-öffentlicher Sitzung das Kleinanlegerschutzgesetz beraten. Dem war am 16. März eine Anhörung vorausgegangen.
Das Gesetz ist umstritten, weil einerseits das Ziel verfolgt wird, Kleinanleger – gerade nach der Pleite von Prokon – besser zu schützen. Andererseits könnten die weitgehenden, geplanten Vorschriften aber bürgerschaftliche Energieprojekte gefährden. So warnten der Verbraucherzentrale Bundesverband und die Deutsche Kreditwirtschaft als Organisation der Banken und Sparkassen auch vor Crowdfunding als zum Teil sehr riskanter Geldanlage. Dagegen warnte die GLS-Bank vor einer Entwicklung, die es Vereinen und Genossenschaften erschwere, Nachrangdarlehen von ihren Mitgliedern entgegenzunehmen. Bürgerschaftliche Beteiligungsformen seien jedoch Voraussetzung für die Weiterentwicklung der Gesellschaft. Text: Andreas Witt
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