Solarthemen 444. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das Auslegungsschreiben zum Anwendungsbereich des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) am 9. März aktualisiert. Dies könnte die Arbeit von Genossenschaften deutlich erleichtern.
Bislang konnten Energiegenossenschaften von der BaFin recht schnell als Investmentvermögen eingestuft werden – und sei es nur, weil in der Satzung eine Beteiligung an anderen Unternehmen nicht ausgeschlossen wurde. Damit würden die Genossenschaften den strengen Regeln des KAGB unterliegen. Dies ändert sich nun mit der neuen Auslegung. Demnach sind Genossenschaften in aller Regel kein Investmentvermögen, weil sie in erster Linie der Förderung ihrer Mitglieder dienten. Diese Ausrichtung auf einen besonderen Förderzweck sei auch schon im Genossenschaftgesetz verankert, so die BaFin, und schließe eine für einen Investmentfonds typische reine Gewinnerzielungsabsicht aus. Text: Andreas Witt