Wärmegesetz-Novelle
Solarthemen 444. Mit den Stimmen der grün-roten Regierungsmehrheit hat der baden-württembergische Landtag am 11. März die Novelle des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG) als Landesgesetz verabschiedet.
Am 1. Juli 2015 wird das neue EWärmeG in Kraft treten. Statt bislang 10 Prozent sollen dann in neuen oder grundlegend renovierten Gebäuden 15 Prozent der Wärmeenergie aus erneuerbaren Energine stammen. Außerdem gilt das Gesetz ab Juli nicht mehr nur für Wohngebäude, sondern auch für andere Gebäude, zum Beispiel Hotels und Büros. Allerdings gibt es auch Ersatzmöglichkeiten, um die gesetzlichen Pflichten einzuhalten. So kann statt des Pflicht-Anteils an erneuerbaren Energien ein Gebäude auch besser gedämmt werden. Baden-Württemberg ist das erste Bundesland mit einem eigenen Wärmegesetz, das über die Anforderungen des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes des Bundes hinausgeht. Es war in seiner ersten Fassung bereits 2008 beschlossen worden und war vor allem von der damaligen Landesumweltministerin Tanja Gönner (CDU) vorangetrieben und von Bundeskanzlerin Angela Merkel unterstützt worden. Text: Andreas Witt
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