Wann lohnt sich die neue MAP-Ertragsförderung?

Solarthemen 444. Ab dem 1. April steht für große Solaranlagen neben der prozentualen Förderung und der Förderung nach Kollektorfläche eine dritte Variante zur Wahl, die sich an der Leistung des Solarkollektors orientiert. Oft wird sie sich lohnen.

Es geht um einen einmaligen Zuschuss von 45 Cent pro Kilowattstunde Kollektorjahresertrag, der immer dann gewählt werden kann, wenn eine Anlage mit mehr als 20 Quadratmetern Kollektorfläche beim BAFA unter die so genannte Innovationsförderung fällt oder wenn sie von der KfW-Bank gefördert werden kann, was ab 40 Quadratmetern möglich ist. Ausgeschlossen sind alle kleineren Anlagen, die in die Basisförderung des BAFA fallen. Wann aber lohnt sich die neue Fördervariante? Beim Vergleich zu der quadratmeterbezogenen Förderung des BAFA ist das einfach zu beantworten: Für eine heizungsunterstützende Anlage im Bestandsgebäude lautet der Ver­gleichs- wert 200 Euro/m2. Für einen Kollektortyp, der pro Quadratmeter laut seinem Solar-Keymark-Zertifikat (Datenblatt 2, Standort Würzburg, 50° Celsius) mehr als 445 Kilowattstunden im Jahr erwirtschaftet, ist die ertragsbezogene Variante attraktiver. Die Flachkollektoren namhafter Hersteller liegen meist über diesem Wert, gute Röhrenkollektoren sowieso. In allen anderen Fällen der BAFA-Innovationsförderung mit Anlagen ab 20 Quadratmetern liegen die Fördersätze pro Quadratmeter weit unterhalb von 200 Euro – also bei reiner Trinkwassererwärmung im Altbau und allen förderfähigen Solaranlagen in Neubauten. Dabei ändert sich allerdings an den 45 Cent pro kWh/m2a in der ertragsabhängigen Variante nichts. Deshalb ist die Ertragsförderung hier also für jeden verglasten und solar-keymark-geprüften Kollektor interessant. Der Effekt wird durch den 50-prozentigen Gebäudeeffizienzbonus auf die Förderung noch weiter gesteigert, sofern die Kollektoren auf einem Gebäude mit KfW-Effizienzhausstandard 55 montiert werden. Bei der KfW-Förderung kann man solche pauschalen Aussagen nicht treffen. Die KfW fördert Solaranlagen je nach Anwendungsfall und Antragsteller mit mindestens 30 Prozent und höchstens 55 Prozent der Gesamtinvestitionssumme. Deshalb muss hier individuell verglichen werden. Dies gilt im Prinzip auch für die 50-prozentige Förderung für solare Prozesswärmeanlagen durch das BAFA, bei der jetzt die Größenbegrenzung auf 1000 Quadratmeter entfällt. Selbst mit absoluten Hochleistungskollektoren dürfte die ertragsabhängige Variante hier allerdings zumeist nicht mehr bringen als die 50-Prozent-Variante. Trotz der Bezeichnung „ertragsabhängige Förderung“, den die MAP-Richtlinie für die neue Fördervariante wählt, sollen nicht etwa tatsächliche Anlagenerträge bezuschusst werden. Maßstab ist vielmehr der theoretische Kollektorertrag, den ein Kollektormodell laut dem Solar-Keymark-Zertifikat unter idealen Testbedingungen erreicht. Diesem vom Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) seit langem favorisierten Kollektorertragsmodell hatte sich auch der Heizungsindustrieverband BDH zuletzt nicht mehr verweigert. „Wir verstehen daher nicht ganz, warum das Wirtschaftsministerium die Option nicht auch für die kleineren Anlagen eröffnet hat“, sagt Jörg Mayer, Geschäftsführer des BSW. Thorsten Herdan, zuständiger Abteilungsleiter im Ministerium, bekräftigte aber während der ISH, dass hier der Einstieg in ein neues Fördermodell gewagt werde, welches man aufmerksam beobachten wolle, um gegebenenfalls „nach ein oder zwei Jahren“ die Förderung vollständig darauf umzustellen. Text: Guido Bröer

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