Wie Heizungs-Optimierung im MAP gefördert wird
10 Prozent Zuschlag bis maximal 50 Prozent der jeweiligen Basisförderung können seit dem 1. April zusätzlich zum Einbau einer Solarthermie-, Biomasse- oder Wärmepumpenanlage unter dem Stichwort „Optimierungsmaßnahme“ gefördert werden. Und ein cleverer Handwerker wird künftig die Rechnung für eine Regenerativheizung so stellen, dass sein Kunde auf jeden Fall den Bonus mitnehmen kann. Denn laut Förderrichtlinie und BAFA-Homepage ist der Begriff der „Optimierungsmaßnahme“ tatsächlich recht weit auszulegen. So können hier nicht nur der Austausch vorhandener Heizkörper gegen Niedertemperaturheizkörper, die erstmalige Installation von Flächenheizsystemen und der Einbau voreinstellbarer Thermostatventile gefördert werden. Es sind ausdrücklich auch notwendige Stemmarbeiten, Ausbau und Entsorgung eines vorhandenen Gas- oder Öltanks und sogar notwendige Maler-, Putz- und Wandverkleidungsarbeiten förderfähig. Wie genau innerhalb einer komplexen Handwerkerrechnung zur Heizungssanierung die „Optimierungsmaßnahmen“ auszuweisen sind, das lässt sich den bislang vom BAFA vorgelegten Unterlagen allerdings noch nicht entnehmen. Auf der Homepage des Amtes befanden sich bei Redaktionsschluss in der Osterwoche noch größtenteils die alten Formulare. In den neuen Formularen sollen dafür offenbar eigene Felder vorgesehen werden, so erfuhren die Solarthemen auf Anfrage im BAFA. Im Angebot sind aktuell aber bereits die Unterlagen für nachträgliche Optimierungen. Sie beziehen sich auf Regenerativ-Heizungsanlagen, die vor 3 bis 7 Jahren vom BAFA gefördert wurden. Hier werden abweichend von den Neuanlagen zwar lediglich 100 bis 200 Euro pauschal als Zuschuss ausgelobt. Dafür können nachträgliche Optimierungsmaßnahmen aber bis zu 100 Prozent gefördert werden. Obligatorisch ist hier eine Bestandsaufnahme, beispielhaft nennt das BAFA einen Heizungscheck nach DIN EN 15378. Falls Bedarf besteht, kann bei früher geförderten Anlagen auch ein nachträglicher hydraulischer Abgleich bezuschusst werden. Bei neuen Anlagen, wo ein hydraulischer Abgleich Fördervoraussetzung ist, kann dieser nicht als Optimierungsmaßnahme bezuschusst werden. Grundsätzlich sind Optimierungsmaßnahmen nicht bei allen Heizungen förderfähig, sondern nur, wenn die ursprüngliche Maßnahme vom BAFA gefördert wird oder wurde. Das Aktenzeichen der Förderzusage ist auf dem Antrag anzugeben.