<strong>Solarthemen 445.</strong> Die Förderungen des neuen Marktanreizprogramms sind so hoch, dass Förderungen für Unternehmen in vielen Fällen durch die allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) der EU begrenzt werden dürften.
Vor allem durch die neue ertragsorientierte Förderung in der Solarthermie von 45 Cent pro Kilowattstunde Kollektorjahresertrag wird dieser Effekt zum Tragen kommen. Für den Bereich der solaren Nahwärme erwarten Experten sogar, dass die Förderung in der Praxis regelmäßig durch die AGVO limitiert wird. Denn während sich die Branche bemüht, große Felder leistungsfähiger Kollektoren auf günstige Kilowattstundenpreise zu trimmen, schlägt die neue Fördersystematik hier besonders zu Buche. Eine Großanlage im Freiland, die nach Aussage von Marktteilnehmern schon ohne Förderung zu Vollkosten von 3 bis 5 Cent pro Kilowattstunde solare Wärme liefern kann, kommt mit dem einmaligen Investitionskostenzuschuss von 45 Cent pro Kilowattstunde potenziellem Kollektorjahresertrag recht schnell auf Förderquoten von weit mehr als 50 Prozent. Die AGVO begrenzt allerdings die Förderung im Bereich erneuerbare Energien für Großunternehmen auf 45 Prozent, für mittlere Unternehmen auf 55 Prozent und für Kleinunternehmen bis zu 50 Mitarbeitern und 10 Mio. Euro Jahresumsatz auf 65 Prozent. Gerade für Energiegenossenschaften und kleine Stadtwerke ergeben sich durch den Effekt der AGVO daher bei der solaren Fernwärme Wettbewerbsvorteile gegenüber großen Energiekonzernen. Die Idee der ertragsorientierten Förderung wird durch den Kappungseffekt der AGVO zwar ausgehebelt. Dennoch ist klar, dass sich nur mit sehr effizienten Kollektoren die benötigten Systemtemperaturen erreichen und damit die gewünschten Erträge erzielen lassen.