Smart-Meter-Ideen nicht gesetzeskonform

Solarthemen 445. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-West­falen weist darauf hin, dass die vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) vorgelegten Eckpunkte zum Smart-Meter-Rollout aus ihrer Sicht nicht gesetzeskonform seien.

Holger Schneidewindt, Jurist bei der Verbraucherzentrale, kritisiert, das BMWi könne nicht wie angekündigt, den Smart-Meter-Rollout über eine Verordnung regeln, sondern hierzu müsse der Bundestag befasst werden, um gesetzliche Grundlagen zu schaffen. So will das BMWi alle PV-Anlagen mit mindestens 7 kW Leistung über eine Messstelle regelbar machen. Das aber gebe das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) nicht her, sagt Schneidewindt. Denn dort sei eindeutig nur vom Messen, nicht aber vom Steuern die Rede. Und anders als vom BMWi offenbar angenommen könne auch die Gesetzesbegründung nicht herangezogen werden, um eine so weitgehende Verordnung zu rechtfertigen. Da auch Betreiber bestehender Anlagen durch die vom BMWi geplante Verordnung zum Einbau einer Steuerbox verpflichtet werden sollten und dies mit Kosten verbunden sei, sieht Schneidewindt einen Grundrechtseingriff. Das aber sei nicht so einfach möglich: „Damit muss sich der Bundestag befassen.“ Und dann solle er sich auch mit widersprechenden Regelungen im EnWG und im Erneuerbare-Energien-Gesetz auseinandersetzen.

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