<strong>Solarthemen 445.</strong> Auch nachdem bereits vor ein paar Wochen die Förderung energetischer Gebäudesanierungen durch steuerliche Abschreibungen an der Weigerung Bayerns scheiterte, diese Förderung über die Streichung des „Handwerkerbonus“ zu finanzieren, wird das Vorhaben weiter debattiert.
Zuletzt diskutierte der Bundesrat in seiner Plenumssitzung am 27. März. Das Land Bayern hatte gefordert, über einen Antrag des Freistaats sofort abzustimmen, auch wenn sich noch nicht alle beauftragten Ausschüsse mit ihm befasst hatten. Der Antrag sieht vor, sich für die steuerliche Förderung ohne jegliche Kompensation an anderer Stelle im Haushalt auszusprechen. Bayerns Staatsminister Marcel Huber argumentiert, die Förderung finanziere sich über die mit den Investitionen verbundenen Mehrwertsteuern, die an den Staat flössen, praktisch selbst. „Daher brauchen wir keine Kompensation.“ Diese Auffassung wurde so im Bundesrat allerdings nicht geteilt. Der Antrag Bayerns fand keine Zustimmung. Sowohl Nordrhein-Westfalens Umweltminister Johannes Remmel als auch die rheinland-pfälzische Wirtschaftsmnisterin Eveline Lemke sagten in Gegenrede zu Huber, eine finanzielle Kompensation sei erforderlich und die Länder seien aufgerufen, hierzu Vorschläge zu machen. Zuvor hatte Baden-Württemberg bereits den Vorschlag gemacht, die energetische Gebäudesanierung zu finanzieren, indem auf Übernachtungen wieder der erhöhte Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent eingeführt werde. Die schwarz-gelbe Koalition hatte ihn in der vergangenen Legislaturperiode auf 7 Prozent abgesenkt. Nun beraten die Bundesratsausschüsse weiter, ob und wie es zu einer steuerlichen Förderung kommt, die scheinbar alle Länder für wichtig halten, aber die alle auch immer weiter verzögern.