Vorfahrt für Elektrofahrzeuge

<strong>Solarthemen 445.</strong> Der Bundesrat hat in seiner Plenumssitzung am 27. März seine Zustimmung zum vom Bundestag am 5. März beschlossenen „Ge­setz zur Bevorrechtigung der Verwen­dung elek­trisch betriebener Fahrzeuge (Elektromobilitätsgesetz - EmoG)“ gegeben.

Der Bundesrat will den Vermittlungsausschuss nicht anrufen und entschied damit anders als der Umweltausschuss der Bundesrates, der dies empfohlen hatte. Dabei verwies der Umweltausschuss auf einen Beschluss des Bundesrates vom 7. November 2014, in dem der Vorschlag der Bundesregierung als nicht ausreichend kritisiert wurde, um die Elektromobilität voranzutreiben. Das Elektromobilitätsgesetz wird nun vor allem den Kommunen mehr Kompetenzen einräumen, Vergünstigungen für Elektromobile zu schaffen. So können sie Busspuren und Fußgängerzonen für Elektrofahrzeuge freigeben und besondere Parkzonen etwa an Ladesäulen ausweisen, die andere Fahrzeuge dann nicht blockieren dürften. Das Gesetz wird in seiner Gültigkeitsdauer beschränkt; es endet am 31. Dezember 2026.

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