Solarthermie-Förderung seit 1. April 2015 deutlich erhöht; Bedingungen für eine Heizungssanierung sind jetzt günstig

Seit 1. April 2015 sind die Fördersätze für Solarthermie-Kollektoren, Biomassekessel und Wärmepumpen deutlich höher. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien novelliert und die Fördervoraussetzungen attraktiver gestaltet.

Die Bedingungen für eine Heizungssanierung seien noch nie so günstig gewesen wie jetzt, betont die soleg GmbH (Teisnach). Die hohe staatliche Förderung kombiniert mit den extrem niedrigen Darlehenszinsen böten optimale Voraussetzungen, geplante Vorhaben jetzt umzusetzen.

Hier die Änderungen im Einzelnen:
Die Förderung von Trinkwasseranlagen wurde wieder eingeführt. Der Fördersatz beträgt 50 Euro pro Quadratmeter Kollektorfläche, mindestens aber 500 Euro.
Der Fördersatz für solarthermische Anlagen zur Heizungsunterstützung steigt von bisher 90 auf 140 Euro/m²  Kollektorfläche. Der Basissatz liegt bei 2.000 Euro.

Innovationsförderung für große Solar-Kollektorflächen
Solarthermische Anlagen von 20 bis 100 m² Kollektorfläche, die der Trinkwasserbereitung dienen, erhalten im Neubau einen Fördersatz von 75 €/m², im Altbau werden 100 €/m² gewährt. Dient die Anlage auch der Heizungsunterstützung, steigt der Fördersatz auf 200 €/m² im Altbau und 150 € im Neubau.
Erzeugt die Solarthermie-Anlage Prozesswärme, können bis zu 50 % der nachgewiesenen Nettoinvestitionskostengefördert werden.

Pelletskessel, Wärmepumpen und Erdwärmepumpen
Pelletskessel erhalten eine Förderung von mindestens 3.000 €. Das entspricht einer Erhöhung von 600 €. Enthält der Kessel schon einen Pufferspeicher, steigt die Förderung auf 3.500 €. Oberhalb des Mindestsatzes gilt ein Fördersatz von 80 €/kW. Bei Pelletsöfen mit Wassertasche wurde die Mindestförderung auf 2.000 € festgesetzt.
Erstmals erhalten auch Wärmepumpen eine Bonusförderung von bis zu 500 €, wenn sie ein Lastmanagement zulassen. Die am meisten genutzte Luft-/Wasser-Wärmepumpe erhält eine Förderung von 40 € /kW, wobei es auch hier eine Mindestförderung für kleine Anlagen gibt.
Erdwärmepumpen erhalten eine Förderung von 100 € pro installiertem Kilowatt Leistung. Die Mindestförderung für kleinere Anlagen liegt für Erdwärmepumpen mit Erdsonden bei 4.500 €. Alle weiteren Erdwärmepumpen erhalten mindestens 4.000 €. Ähnlich der Biomasse ist auch eine 30-%-Förderung für Wärmepumpen vorgesehen, die der Erzeugung von Prozesswärme dienen.
Weitere Informationen unter www.bafa.de

18.04.2015 | Quelle: soleg GmbH | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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