Fracking-Gesetz betrifft Geothermie

Solarthemen 447. Das Fracking-Gesetz wird heute in erster Lesung im Bundestag beraten. Es soll nicht nur regeln, unter welchen Umständen das auf die Erdgasförderung ausgerichtete Fracking möglich sein kann, sondern auch, wann dies ebenso wie geothermische Maßnahmen zu untersagen ist.

Mit dem Gesetz „zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie“ soll klargestellt werden, dass es sich beim Aufbrechen von Gestein unter hydraulischem Druck um Gewässerbenutzung handelt, wenn Erdgas, Erdöl oder Erdwärme gesucht oder gewonnen werden sollen. Eine Erlaubnis sei zu untersagen, wenn eine solche Gewässerbenutzung in Wasserschutzgebieten, Heilquellenschutzgebieten, Gebieten mit Gewässerabfluss oder Einzugsgebieten für bestimmte Brunnen stattfinden soll. Ausnahmen für Forschungszwecke sollen allerdings zulässig sein, wenn eine noch zu bildenden Fachkommission dem zustimmt. Text: Andreas Witt

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