Korrekturen am EEG

Solarthemen 447. Mit einem Gesetzentwurf möchte die Bundesregierung das EEG zum zweiten Mal seit der Novelle im vergangenen Jahr nachbessern. Für weitere Branchen soll die EEG-Umlage gesenkt und eine Gesetzeslücke bei der Direktvermarktung geschlossen werden.

Bislang besteht Rechtsunsicherheit, wenn mehrere Anlagen, die über eine gemeinsame Messstelle abgerechnet werden anteilig direkt vermarkten und zugleich eine anteilige Einspeisevergütung in Anspruch nehmen. Der Bundesrat hatte die Bundesregierung im Dezember darum gebeten, diese Gesetzeslücke zu schließen, nachdem einzelne Netzbetreiber den Anlagenbetreibern in solchen Fällen die Vergütung gekürzt hatten. Hauptzweck des vorgelegten Gesetzentwurfs ist aber, die Branchen der oberflächenveredelnden und wärmebehandelnden Unternehmen sowie Hersteller von Schmiede-, Press-, Zieh-und Stanzteilen in den Genuss einer reduzierten EEG-Umlage im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung des EEG kommen zu lassen. Auf Nachfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag schätzte die Bundesregierung die Mehrkosten für nicht begünstigte Stromkunden durch diese Regelung auf lediglich einen tausenstel Cent pro Kilowattstunde. Text: Guido Bröer

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