Windrad zulässig – trotz Wetterradar

Solarthemen 448.Das Verwaltungsgericht Trier hat eine Klage des Deutschen Wetterdienstes (DWD) gegen die Genehmigung eines Windparks abgewiesen.

Zwar hat das Gericht in seinem Urteil anerkannt, dass eine Störung des Wetterradars und damit eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange vorliegt. Allerdings sei es dem DWD zuzumuten, die Beeinträchtigungen durch die drei beantragten Windenergieanlagen mit einer Veränderung ihrer Datenverarbeitung zu minimieren, was technisch möglich sei. Der beklagte Eifelkreis Bitburg-Prüm wurde durch die Leipziger Anwaltskanzlei Maslaton vertreten.

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