Häufige Fehler bei der PV-Ausschreibung
Wie die Bundesnetzagentur gegenüber den Solarthemen erläuterte, müsse sie die Freiflächenanlagenausschreibungsverordnung (FFAV) sehr strikt auslegen. Es gebe hier keine Spielräume, sagt Jurist Philipp Leander Wolfshohl von der Bundesnetzagentur. So habe in einem Fall ein Bewerber als Sicherheit eine Bürgschaft in Höhe von 36102 Euro vorgelegt, sie hätte aber bei der angebotenen Leistung 2 Euro höher sein müssen. Die Netzagentur habe dieses Gebot daher nicht annehmen können. Die meisten Formfehler hat es nach Aussage von Wolfshohl gegeben, weil die vorzulegenden Unterlagen zu den Bebauungsplänen oder Offenlegungsbeschlüssen nicht ausreichend gewesen seien. So habe ein Unternehmen statt des Ratsbeschlusses zur Änderung eines Bebauungsplans lediglich den Beschluss eines kommunalen Ausschusses eingereicht. Gefehlt habe häufiger auch eine Kopie des Auszugs aus dem Liegenschaftskataster, aus dem ersichtlich werden soll, auf welchen Flurstücken die Photovoltaikanlage geplant sei. Und manches Unternehmen habe keine Vollmachtsurkunde zum Bevollmächtigten vorgelegt. Es reiche nicht, wenn ein Geschäftsführer die Gebotsunterlagen unterschreibe. Es sei eine gesonderte Vollmacht vorgeschrieben. Die Häufigkeit der Fehler habe ihn überrascht, sagt Wolfshohl. Dabei hätten Privatpersonen keine Fehler gemacht. Das Verfahren sei also wohl nicht zu kompliziert. Vor der nächsten Ausschreibung wolle die Bundesnetzagentur daher in einer Art Anleitung noch genauer auf die in der Verordnung formulierten Anforderungen hinweisen.