Subventions-Limit nach AGVO wird nicht ausgeschöpft

Solarthemen 449.Nach der allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) der EU dürften für erneuerbare Energien innerhalb von Förder­gebie­ten wie den neuen Bundesländern höhere Subventionen gezahlt werden. Die Bun­des­regierung verzichtet aber beim Markt­an­reiz­pro­gramm auf diese Option und kappt damit bestimmte Förderungen.

Die Förderstellen KfW und BAFA haben bei Förderungen an Unternehmen jeweils zu überprüfen, ob damit die Förderhöchstgrenzen der AGVO nicht überschritten werden. Für erneuerbare Energien liegt das Fördermaximum aktuell bei 45 Prozent für große Unternehmen, bei 55 Prozent für mittlere Unternehemen (< 250 Mitarbeiter, < 50 Mio. Umsatz) und bei 65 Prozent für Kleinunternehmen (< 50 Mitarbeiter, < 10 Mio. Umsatz). In Paragraf 41.9 der AGVO heißt es allerdings: „Die Beihilfeintensität kann bei Investitionen in Fördergebieten nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe a AEUV um 15 % (…) erhöht werden.“ Damit lägen die Grenzen zum Beispiel in fast ganz Ostdeutschland um 15 Prozent höher. Ein Sprecher der KfW-Bank sagte nun aber auf Nachfrage der Solarthemen, dass die Bundesregierung darauf verzichtet habe, die neue MAP-Richtlinie auch in Hinblick auf die Fördergebiete zu notifizieren. Vor allem große Unternehmen in Ostdeutschland, für die das MAP gerade erst geöffnet wurde, sind betroffen. Könnten sie nun 50 Prozent Zuschuss für solare Prozesswärme-Anlagen bekommen, so veringert er sich durch die AGVO auf 45 Prozent. Noch stärker wirkt die Kappung im Bereich der solaren Fernwärme: Mit der neuen Förderung pro Kilowattstunde Kollektorertrag dürften hier die möglichen Förderungen regelmäßig durch die AGVO gekappt werden. Gerade die großen ostdeutschen Wärmenetz-Betreiber wären für die Solarbranche interessante Kandidaten. 15 Prozent mehr oder weniger Förderung könnten für ihre Investitionsentscheidungen durchaus ausschlaggebend sein.

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