Verfassungsklage von Biogas-Betreibern
Unterstützt wird der Kläger vom eigens gebildeten Verein Nachhaltige Energien e.V., in dem sich laut dessen Sprecher Gerrit Müller-Rüster rund 120 Anlagenbetreiber und 20 Hersteller zur Unterstützung der Verfassungsklage zusammengeschlossen haben. Sie sehen den Bestandsschutz von Biogasanlagen durch das EEG 2014 verletzt – speziell durch die darin vorgesehene Höchstbemessungsleistung bei Anlagenerweiterung und Ersatzbeschaffung von BHKW. Die Vergütung des erzeugten Stroms werde dadurch drastisch gekürzt. Müller-Rüster sagte gegenüber den Solarthemen: „Durch die Regelung werden etwa 25 bis 60 Prozent des Gewinns abgeschnitten.“ Die Klagegemeinschaft wird durch die Anwaltskanzlei Paluka Sobola Loibl & Partner aus Regensburg vertreten. Zu den Unterstützern gehört auch der Mecklenburgische Energieversorger Wemag, der sich stark in der Direktvermarktung von EEG-Strom engagiert. Wemag-Vorstandsmitglied Carspar Baumgard sagt: „Biogas ist ein wesentlicher Bestandteil des Energiemixes, da es als regelbare, erneuerbare Energie den Wegfall von fluktuierenden Anlagen sicher ausgleichen kann. Wird an der Höchstbemessungsleistung durch die Bundesregierung festgehalten, so werden kleinere und mittlere Anlagenbetreiber in schwerwiegende wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Auch wird der Aufbau neuer Leistungskapazitäten zu höheren Stromerzeugungskosten führen, die der Verbraucher für diese Kapazitätsbeschränkung des Gesetzgebers am Ende zahlen muss.“