Baden-Württemberg: Novelliertes Erneuerbare-Wärme-Gesetz in Kraft getreten; Photovoltaik als Option anerkannt

In Baden-Württemberg trat am 01.07.2015 die Novelle des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG) in Kraft. Bei einem Heizungstausch steigt der Pflichtanteil für Ökowärme von 10 auf 15 Prozent. Als offizielle Ersatzerfüllung der Gesetzesanforderungen gilt künftig auch die Installation einer Photovoltaik-Anlage.

Die neue Option ist sowohl für Wohn- als auch für Nichtwohngebäude vorgesehen. Solarstrom-Anlagen seien aufgrund des lukrativen Eigenverbrauchs weiterhin finanziell lohnend, berichtet das Solar Cluster Baden-Württemberg, spätestens in 2–3 Jahren auch in Kombination mit einem Batteriespeicher.

Gutes Zeichen für Solar-Unternehmen im Südwesten
Bislang war die Gesetzeslage wie folgt: Wer vor dem Austausch der Heizung keine PV-Anlage hatte, durfte auch keine neue installieren, um die Vorschriften des Gesetzes zu erfüllen. „Dieses Hindernis hat der Gesetzgeber jetzt beseitigt“, sagt Carsten Tschamber vom Solar Cluster. „Für das Vorankommen der Photovoltaik im Land ist das eine gute Entscheidung.“
Der Anteil der Photovoltaik am Strommix im Südwesten könnte jetzt wieder steigen, für die Solar-Unternehmen und ihre Beschäftigten sei das ein gutes Zeichen, so Tschamber. Außerdem brauche das Land dringend mehr Photovoltaik, um seine Klimaziele erreichen zu können.

Faustregel: 20 Watt pro Quadratmeter Gebäudefläche
Hauseigentümer, die die Gesetzesauflagen vollständig mit Photovoltaik erfüllen wollen, benötigen nach Angaben des Branchenverbands eine installierte Leistung von 20 Watt pro Quadratmeter Wohnfläche. In Nichtwohngebäuden wird die Nettogrundfläche als Maßstab herangezogen. Ob der Solarstrom eingespeist oder im Gebäude selbst verbraucht wird, spielt keine Rolle. Ältere Anlagen können angerechnet werden. Wer weniger als 20 Watt pro Quadratmeter installieren lässt, erfüllt das Gesetz teilweise und muss die Photovoltaik mit anderen Maßnahmen, etwa einer Dämmung, kombinieren.

Für ein kleines Einfamilienhaus mit 100 qm Wohnfläche reicht demnach eine Anlage mit einer Nennleistung von 2 Kilowatt zur umfassenden Erfüllung des Gesetzes. Der Großteil der PV-Anlagen auf deutschen Dächern hat eine Nennleistung von 5 bis 8 kWp, das entspricht rund 40 bis 60 Quadratmetern Dachfläche.

Eine 2 kWp-Anlage kostet rund 3.000 Euro
Die Investitionskosten für eine 2 kWp-Anlage betragen derzeit rund 3.000 Euro. Ein Vorteil der Kleinanlagen: Der im Vergleich zur Netzeinspeisung lukrative Eigenverbrauch kann besonders hoch ausfallen und erhöht damit die Rendite. Über die Zeitspanne von 20 Jahren refinanziert sich laut Solar Cluster die Investition mit einem Gewinn von bis zu 6 Prozent, wenn Stromverbrauch und Erzeugung aufeinander abgestimmt werden.

Solarstrom-Speicher: Batterien und Wärmepumpen erhöhen den Eigenverbrauch
Um beim Eigenverbrauch auf ähnliche Werte zu kommen wie ein Unternehmen, sind Batteriespeichersysteme auch für Privatpersonen eine Option: Sie speichern den Strom tagsüber, wenn der Verbrauch niedrig ist, und geben ihn abends ab, wenn der Bedarf wieder steigt. Noch ist die elektrochemische Speicherung in Batterien jedoch nicht wirklich wirtschaftlich. Das wird sich aber in spätestens zwei bis drei Jahren ändern, da die Kosten aktuell bereits deutlich sinken, betont der Branchenverband.
Auch Wärmepumpen sind ein Mittel zur Solarstrom-Speicherung. Die Geräte erhitzen Wasser energieeffizient mit Hilfe von Sonnenstrom und Umweltwärme. Gespeichert wird das heiße Wasser wie bei einer solarthermischen Anlage im Warmwasserspeicher. Die Hausbewohner können es dann für die Heizung und je nach Wärmepumpenausführung auch für Küche und Bad nutzen.

01.07.2015 | Quelle: Solar Cluster Baden-Württemberg e.V; Bild: KACO new energy | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

Schließen