Das Ringen um die Zukunft von Prokon
Solarthemen 451. Am heutigen Donnerstag entscheidet sich, ob der Windparkbetreiber Prokon als Genossenschaft oder Abteilung der EnBW AG fortbestehen wird oder in Einzelteilen verkauft werden muss.
Offenbar wäre eine ausreichende Anzahl an Genussrechtsinhabern, also Gläubigern der Prokon im Insolvenzverfahren bereit, sich an einer Genossenschaft zu beteiligen. Dies ist die Grundvoraussetzung, damit diese Alternative heute überhaupt zur Abstimmung kommen kann. Dagegen steht ein Angebot der EnBW AG, die das Windkraftgeschäft von Prokon übernehmen will und den Gläubigern dafür eine direkte Auszahlung eines Teils von deren Forderungen anbietet. Den Gläubigern stünde so eine schnelle Lösung offen. Bei Bildung einer Genossenschaft würde die Rückzahlung des Geldes wesentlich länger dauern. Allerdings gibt es auch Interessenten wie die Naturstrom AG, die bereit sind, sich an der Genossenschaft zu beteiligen und den Gläubigern Anteile abzukaufen. Text: Andreas Witt
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