E.ON droht PV-Betreibern mit Stromsperre

Foto: Guido Bröer
Solarthemen 451. Die E.ON Energie Deutschland GmbH eska­liert den Streit um nicht nachweisbare Strom­bezüge von Photovoltaikanlagen weiter: Jetzt droht das Unternehmen zahlungsunwilligen PV-Betreibern mit „Versorgungsunterbrechung“.

In mehreren Fällen, die der Solarthemen-Redaktion bekannt sind, droht E.ON jetzt, die Stromversorgung der „Verbrauchsstelle“ zu kappen. Und dies obwohl die Verbrauchsstellen eigentlich gar keine sind, weil die daran angeschlossenen Photovoltaikanlagen seit ihrer Installation nachweislich keinen Strom aus dem öffentlichen Netz bezogen haben. Namentlich aus dem ostwestfälischen Verteilnetz der im vergangenen Jahr aus der vollständigen Rekommunalisierung einer E.ON-Netzgesellschaft entstandenen Westfalen Weser Netz sind der Redaktion Fälle bekannt, in denen E.ON als dortiger Grundversorger mit Kappung der Versorgungsstränge droht. Die zahlungsunwilligen Betreiber hatten zuvor unter Berufung auf entsprechende Stellungnahmen von Bundesnetzagentur, Schlichtungsstelle Energie, Clearingstelle EEG und/oder ein BGH-Urteil vom Juli 2014 bestritten, überhaupt in einem automatisch zustandegekommenen Vertragsverhältnis mit dem Grundversorger zu stehen. „Kein Verbrauch – kein Vertrag“, so lassen sich die Aussagen der offiziellen Stellen zusammenfassen, über die in den Solarthemen mehrfach berichtet wurde (zuletzt in Ausgabe 449). Zumindest denjenigen Anlagen wäre damit geholfen, deren Wechselrichter tatsächlich gar keinen Strom verbraucht. Doch während sich die Netzbetreiber innerhalb des E.ON-Konzerns nach Aussage der Pressestelle an diese Linie halten, sträubt sich ausgerechnet der rekommunalisierte Netzbetreiber Westfalen Weser. Einzelne Beschwerdeführer haben daraufhin sogar schon Entschuldigungsbriefe von E.ON bekommen: Weil man sich mit der Westfalen-Weser Netz AG nicht auf eine Stornierung der Netzgebühr habe einigen können, müsse E.ON weiterhin auf einer Begleichung der Grundgebühren bestehen. Beim Solarfachbetrieb Stemberg in Lage bei Bielefeld stand sogar schon ein Mitarbeiter der Westfalen Weser Netz vor der Tür, um im Auftrag von E.ON den Netzanschluss der PV-Anlage auf dem Firmendach lahm zu legen. Als der Mitarbeiter des Netzbetreibers sah, dass es sich bei dem zu kappenden Anschluss um einen Zwei-Richtungs-Zähler mit angeschlossener PV-Anlage handelte, machte der allerdings wieder kehrt. Weder habe sich „der freundliche Herr“ dazu befugt gefühlt, einem Gewerbetrieb den Strom abzudrehen, noch eine EEG-Anlage am Einspeisen zu hindern, so erinnert sich Firmeninhaber Andreas Stemberg an das Gespräch vor dem Zählerkasten. Viele andere PV-Betreiber hätten allerdings dem Drängen von E.ON längst nachgegeben, weiß Stemberg: „Wir haben viele Kunden, die so einen Aufstand nicht wollen und wenn ich mal frage: Fast alle zahlen.“ Der Deutsche Solarbetreiber-Club (DSC) rät seinen Mitgliedern hingegen zum entschiedenen Widerstand gegen unberechtigte Bezugsstromrechnungen. Niemand müsse befürchten, dass deswegen sein Einspeisekabel abgeklemmt werde, so Vorstandsmitglied Thomas Seltmann: „Laut Auskunft unseres Anwaltes Peter Nümann ist es nicht zulässig, dass der Netzbetreiber im Auftrag des Grundversorgers die Photovoltaikanlage vom Netz trennt, wenn sie einen geringen oder gar keinen Strombezug aus dem Netz hat. Das wäre unverhältnismäßig und verstößt deshalb gegen gesetzliche Vorgaben.“ Text und Foto: Guido Bröer

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