Ausschreibungspraxis passt nicht für alle

Solarthemen 452.Das Bündnis Bürgerenergie hat ein von ihm beauftragtes Gutachten zur Ausschreibung von Solar- und Windparks vorgelegt. Damit will es die negativen Auswirkungen von Ausschreibungen für Bürgerenergie-Pro­jek­te verdeutlichen.

Erstellt hat das Gutachten Uwe Nestle mit seinem Büro für Energie- und KlimaPolitik (EnKliP); Nestle arbeitete von 2002 bis 2013 im Bundesumweltministerium. In seiner kurzen Studie weist Nestle auf die mit einem Ausschreibungssystem einhergehenden zusätzlichen Investitionsrisiken und finanziellen und bürokratischen Anforderungen für kleine Unternehmen hin, die diese häufig schlecht schultern könnten. „Denn kleine Akteure realisieren meist nur wenige Projekte vor Ort und verfügen nicht über die Möglichkeiten der Risikostreuung“, so Nestle: „Damit erhalten Bürgerenergieakteure bei Ausschreibungen erhebliche Nachteile gegenüber großen Marktakteuren.“ Marcel Keiffenheim, Aufsichtsrat des Bündnis Bürgerenergie e.V., erklärt, die Hemmnisse hielten Bürger davon ab, Projekte zu entwickeln: „Damit wären viele Bürgerenergieprojekte gescheitert, bevor sie überhaupt gestartet sind.“ Er fordert Abweichungen vom Ausschreibungssystem für kleine Akteure. René Mono, Vorstand des Bündnis Bürgerenergie, betont, die Bundesregierung sei gemäß EEG dazu verpflichtet, „den Umstieg auf Ausschreibungen nur dann zu vollziehen, wenn Bürgerbeteiligung und Akteursvielfalt dabei nicht auf der Strecke bleiben.“ Text: Andreas Witt

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