Kein Dauerblinken bei Windkraftanlagen
Solarthemen 452.In Zukunft wird es zulässig sein, dass die blinkenden Kennzeichnungsleuchten auf Windkraftanlagen nur bei Näherung von Luftfahrzeugen eingeschaltet werden.
Die entsprechende Änderung der Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen wurde am 10. Juli 2015 im Bundesrat angenommen. Damit sollen neue Lichttechnologien zugelassen, Lichtstärken begrenzt, die Anzahl von Signalen verringert und die Möglichkeit eröffnet werden, die Nachtkennzeichnung bedarfsgesteuert zu aktivieren. Text: Andreas Witt
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