Neue Kriterien für „ok-power“-Ökostrom-Label

Solarthemen 452.Das vom Öko-Institut und der Verbraucherzentrale NRW getragene Ökostromlabel „ok-power“ wird zum 1. Januar 2016 neue Kriterien erhalten, die nicht mehr alle zertifi­zierten Unternehmen erfüllen können.

Zwar werde es für bestehende Labelträger noch eine Übergangsfrist geben, erklärt Joß Bracker vom Öko-Institut, doch bei neu ausgestellten Zertifikaten würden die neuen Regelungen greifen. Anders als bislang wird nicht mehr allein das Ökostromangebot bewertet, sondern auch das Verhalten des Unternehmens. Anbieter, die an Atom- oder Braunkohlekraftwerken mittel- oder unmittelbar beteiligt sind oder für deren Mutterfirmen dies gilt, können nicht mehr das ok-power-Label erhalten. Davon betroffen sein werden Ökostromprodukte von Unternehmen wie Vattenfall, E.ON, aber auch der Stadtwerke Bielefeld, die am Kernkraftwerk Grohnde beteiligt sind. Beteiligungen an neuen Kohlekraftwerke nsollen generell tabu sein, vorhandene Anteile an Steinkohlekraftwerken werden geduldet. Verbunden mit den Veränderungen an den Kriterien sei allerdings keine Annäherung zum Grüner Strom Label e.V., der ebenfalls Ökostromangebote zertifiziert – hier wurde das Verhalten der Unternehmen schon immer mitbewertet. Es gebe noch andere Unterscheidungsmerkmale, erlärt Bracker. Text: Andreas Witt

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