Regierung legt Weißbuch zum Strommarkt vor

Solarthemen 452. Das Bundeswirtschaftsministerium hat ein Weißbuch zum Strommarkt entwickelt, dem das Kabinett am 1. Juli zugestimmt hat.

Basierend auf dem Weißbuch, über das die Regierung in den kommenden Wochen noch mit Marktakteuren diskutieren möchte, sollen in diesem und dem kommenden Jahr entsprechende Gesetze beschlossen werden. Kern des Weißbuches ist die Absage an einen Kapazitätsmarkt. Die Stromversorgungsstrukturen sollen nach Angebot und Nachfrage gesteuert werden. Die Versorgungssicherheit soll lediglich über eine Kapazitätsreserve abgesichert werden. Die Regierung geht davon aus, dass hohe Strompreise bei knappem Angebot ausreichende Anreize bieten, um für diese Zeiten Erzeugungskapazitäten vorzuhalten. Alternativ könnte dies auch über Lastverzicht auf der Verbraucherseite erfolgen. Dafür will die Regierung zu Gesetzen und Regelungen kommen, die die Flexibilität auf dem Strommarkt fordert – dies bezeichnet sie letztlich als „Strommarkt 2.0“. Erneuerbare Energien sollen in diesem Strommarkt wachsende Anteile bekommen. Fossile Kraftwerke sollen ebenso wie Stromverbraucher auf das schwankende Angebot reagieren. In Zusammenhang mit der für eine Übergangsphase angekündigten höheren Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung wird betont, die KWK solle künftig stärker auf Preissignale reagieren und flexibler werden. Mit dem Weißbuch wird noch einmal der Wille der Regierung bekräftigt, die Förderung erneuerbarer Energien im Strommarkt auf Ausschreibungen zu konzentrieren. Es gibt keinen Hinweis auf Ausnahmen. Um beim Netzausbau zu sparen, soll von einer möglichen 3-prozentigen Reduktion der Stromerzeugung bei Wind- und Solarstromanlagen in Spitzenlastzeiten ausgegangen werden. Generell sollen Betreiber für den Ausfall entschädigt werden und es soll auch an der Vorrangregelung für Strom aus Erneuerbare-Energien-Anlagen festgehalten werden. Text: Andreas Witt

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