Photovoltaik ohne Finanzamt: Sonnenkraft Freising hilft privaten Anlagenbetreibern bei der Steuererklärung

Durch die Kürzung der EEG-Vergütung ist der gewerbliche Betrieb von Photovoltaik-Anlagen oft nicht mehr wirtschaftlich. Der private Solarstrom-Eigenverbrauch spart jedoch Stromkosten, so dass private PV-Anlagen weiterhin finanziell attraktiv sind.

Dass der gewerbliche Teil der Stromerzeugung (Überschusseinspeisung ins Netz nach EEG) oft keinen Totalgewinn mehr erwarten lässt, ermögliche den Betrieb einer PV-Anlage ohne Finanzamt, berichtet Sonnenkraft Freising e. V. Der Aufwand für die Steuererklärung könne bei geschickter Planung vereinfacht oder vermieden werden. Der Verein hilft mit einem Excel-Formulargenerator zur Anzeige der PV-Anlage beim Finanzamt.

Photovoltaik-Eigenversorgung ist attraktiv
Solarstrom vom eigenen Dach ist mit Herstellkosten von rund 15 Eurocent/kWh deutlich billiger als die Haushaltstromtarife der Energieversorger, die oft über 25 Ct/kWh (brutto) liegen. Das macht die Eigenversorgung mit Photovoltaik attraktiv. PV-Anlagen auf typischen Einfamilienhäusern, Doppel- und Reihenhäusern haben in der Regel Nennleistungen unter 10 kWp, so dass für sie auch keine EEG-Umlage für den Eigenverbrauch zu zahlen ist. Beim Eigenverbrauch aus kleinen, privaten PV-Anlagen kann also eine Einsparung von über 10 Ct/kWh erreicht werden. Je mehr die Strompreise steigen, desto größer wird die jährliche Einsparung.

Differenz aus Solarstrom-Vergütung und Gestehungskosten ist negativ
Der Stromüberschuss wird an den Netzbetreiber geliefert von diesem mit dem Einspeisetarif nach EEG vergütet. Doch nach den EEG-Novellen der Bundesregierung ist diese Einspeisevergütung in vielen Fällen bei privaten Kleinanlagen nicht mehr kostendeckend: Die Gestehungskosten für den Solarstrom betragen laut Sonnenkraft-Freising einschließlich Investition, Finanzierung, Wartungs- und Reparaturkosten über 20 Jahre häufig rund 13 Ct/kWh (netto) bzw. 15 Ct/kWh (brutto).
Die Einspeisevergütung beträgt aber im August 2015 nur noch 12,73 Ct/kWh (Anlagen bis 10 kWp, netto). Die Differenz aus Vergütung und Gestehungskosten ist somit negativ. Da Einspeisetarif und Gestehungskosten jedoch weitgehend feststünden, sobald die Anlagen gebaut sind, sei die Deckungslücke gut prognostizierbar und kein Kostenrisiko, betont der Verein.

Wirtschaftlichkeitsprognose für eine PV-Anlage mit Eigenverbrauch ist komplex
Die Erstellung einer Wirtschaftlichkeitsprognose für eine PV-Anlage mit Eigenverbrauch ist heute komplexer als früher: Einerseits ist die gewerbliche Stromlieferung an den Netzbetreiber zu berücksichtigen, andererseits die private Stromkosteneinsparung. Der finanzielle Vorteil aus den eingesparten Stromkosten von anfangs etwa 10 Ct/kWh überwiegt die Verluste aus der Stromlieferung an den Netzbetreiber häufig bei Weitem, so dass die Investition in eine private PV-Anlage nach wie vor finanziell sehr attraktiv sei, betont Sonnenkraft-Freising.
Die Gesamtrendite hängt selbstverständlich stark vom künftigen Strompreisanstieg ab: Je höher die Differenz aus den Haushaltsstrompreisen und den Gestehungskosten wird, desto höher die Einsparung. Außerdem ist auch noch die Umsatzsteuer auf Eigenverbrauch in Abhängigkeit von der Umsatzsteuerwahl zu berechnen. Berechnungsbeispiele zeigen, dass die Rendite im hohen einstelligen Prozentbereich liegen kann. Photovoltaik könne in Zeiten der Finanzkrise als sichere Sachwertanlage betrachtet werden, heißt es in der Pressemitteilung.

Private PV-Anlagenbetreiber sind in der Regel Kleinunternehmer und von der Umsatzsteuerpflicht befreit
Der Verein will künftigen PV-Betreibern die Auseinandersetzung mit dem Steuerthema und dem Finanzamt erleichtern und stellt daher einen Excel-Formulargenerator zur Verfügung, mit dem die PV-Gestehungskosten berechnet werden. Wenn diese höher sind als der Einspeisetarif, wird die PV-Anlage aus steuerlicher Sicht keinen Totalgewinn erzielen. Eine Gewinnerzielungsabsicht aus dem Verkauf des Stroms an den Netzbetreiber ist somit zu verneinen, und die Anlage ist ertragssteuerlich nicht relevant.
Dann muss der Betreiber keine „Einnahmen-Überschuss-Rechnungen“ erstellen, und für das PV-Unternehmen muss keine Anlage GSE bei der Einkommensteuererklärung abgegeben werden. Private PV-Anlagenbetreiber seien mit ihrer Strom-Überschusseinspeisung ins Netz in der Regel Kleinunternehmer und könnten somit auch von der Umsatzsteuerpflicht befreit werden, so die Experten.

04.08.2015 | Quelle: Sonnenkraft-Freising e. V. | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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