Ausschreibungsdebatte kreist um Akteursvielfalt
Diese zu erhalten – also kleinen Unternehmen und Bürgerenergieprojekten auch in den von der Bundesregierung geplanten neuen Ausschreibungswelt eine Chance zu geben – ist eines der bereits im EEG 2014 festgeschriebenen Ziele. In dem 25-seitigen Eckpunktepapier nimmt die Frage großen Raum ein. Das Wirtschaftsministerium lehnt allerdings bei der Windkraft, ebenso wie bereits im Zuge der Pilotausschreibungen für Photovoltaikprojekte, jegliche Sonderbehandlung kleiner Unternehmen ab. Das Ministerium argumentiert: „Mit der späten Ausschreibung mit hoher materieller und geringer finanzieller Präqualifikationsanforderung wird eine Ausgestaltungsvariante gewählt, die die Nachteile für kleine Akteure möglichst gering hält. Gemeint ist, dass nur Windkraftprojekte, für die bereits eine Genehmigung nach dem Bundesimmisionsschutzgesetz vorliegt. Dafür soll die Pönale, eine Schutzgebühr, die sicherstellen soll, dass das Projekt wirklich gebaut wird, mit 30 Euro pro kW relativ gering ausfallen. „Für ein Projekt mit einer Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz erhalten auch kleine Akteure eine Finanzierung und die Sicherheit einer Bank für eine Pönale“, heißt es dazu im Ministeriumspapier. Das Bündnis Bürgerenergie (BBEn) sieht das gänzlich anders. Sigmar Gabriel verkenne die wirtschaftliche Realität von Bürgerenergieprojekten. Er ignoriere, dass durch Ausschreibungen zusätzliche Investitionsrisiken für Bürgerenergie entstehen, heißt es in einer Erklärung des BBEn. „Damit wären viele Bürger gescheitert, bevor sie überhaupt gestartet sind“, sagt BBEn-Aufsichtsrat Marcel Keiffenheim, hauptberuflich bei der Greenpeace Energy e.G. angestellt. „Immerhin greift das Eckpunktepapier der Bundesregierung die Sorgen kleinerer Marktteilnehmer zumindest auf und versucht Kompromisslösungen anzubieten“, so Keiffenheim.