Bioenergie, Geothermie und Wasser weitgehend unberührt von Ausschreibungen

Solarthemen 453. Während die Förderungen für Windenergie onshore wie offshore und für große PV-Projekte ab 2017 ausgeschrieben werden sol­len, will die Bundesregierung Bioenergie, Geother­mie und Wasserkraft vom Systemwechsel ausnehmen.

In diesen Bereichen sieht das Wirtschaftsministerium wenig Entwicklungschancen und deshalb keinen ausreichenden Wettbewerbsdruck, um Förderungen sinnvoll ausschreiben zu können. Ausnahme sind Bio­mas­se-Be­stands­anlagen, die ab 2021 in größerem Umfang aus der Förderung herausfallen. Hier hatten Branchenverbände den Vorschlag gemacht, Förderung für Altanlagen baldmöglichst auszuschreiben, um vor allem für Altholzkraftwerke und Biogasanlagen eine Anschlussperspektive zu eröffnen. Andernfalls würden sich notwendige Ersatzinvestitionen nicht lohnen. Weil man sich eine gründliche Prüfung dieser Frage bis zur geplanten Novelle im Frühjahr 2016 nicht zutraut, soll möglicherweise eine Verordnungsermächtigung in das Gesetz aufgenommen werden.

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