Die Zukunft des EEG à la Bundesregierung
Wenig ändern soll sich nach Sigmar Gabriels Eckpunkten für die Photovoltaik, wo bereits heute Fördergeld für Freiflächenanlagen nur per Ausschreibung und Vergabe durch die Bundesnetzagentur zu erlangen ist. Lediglich auf bauliche Anlagen wie Deponien sowie große Dachanlagen von mehr als 1 Megawatt (MW) Leistung sollen die Ausschreibungen künftig ausgeweitet werden. Der Großteil des Marktes würde somit weiter nach dem Prinzip des EEG 2014 gefördert. „Eine niedrigere Freigrenze führt zu einem hohen administrativen Aufwand“, argumentiert das Ministerium: „Das im EEG 2014 festgelegte Ziel, die Akteursvielfalt zu erhalten, ließe sich ohne die Freigrenze von 1 MW im Rahmen einer Ausschreibung nicht mit vertretbarem Aufwand erreichen.“ Außerdem verweist das BMWi auf den Eigenverbrauch, der für den Bau von kleinen und mittleren PV-Anlagen heute eine Motivation sei. Und das Ministerium will im Rahmen der Ausschreibungen einen teilweisen Eigenverbrauch von Anlagen ausdrücklich nicht zulassen, „da der Eigenverbrauch den Wettbewerb im Rahmen einer Ausschreibung stark verzerren würde. Inkompatibel mit Eigenverbrauch? Dies ist allerdings der Wermutstropfen, den der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) nicht ohne weiteres schlucken will. Zumal nicht nur der klassische Eigenverbrauch des Anlagenbetreibers, sondern wohl auch jegliche Art von Stromlieferungen und somit viele neue PV-Geschäftsmodelle mit den derzeitigen Vorstellungen des Ministeriums für Groß- und Freiflächenanlagen nicht kompatibel wären. Der Geschäftsführer des Bundesverbandes Erneuerbare Energien (BEE), Hermann Falk, nennt dies im Interview (Seite 10) „kontraproduktiv“. Es widerspreche auch den eigenen Zielen der Bundesregierung. Kaum Ausnahmen vom Ausschreibungsgebot will Gabriels Ministerium im Bereich der Windkraft zulassen, auf die die geplante Systemumstellung hauptsächlich abzielt. Auch hier soll die Freigrenze, unterhalb derer das alte Förderprinzip weiter in Anspruch genommen werden kann, bei einer Windparkleistung von 1 MW angesetzt werden; womit sie allerdings kaum marktrelevant wäre. Das Wirtschaftsministerium setzt sich somit in seinen Eckpunkten über Forderungen der Branche und auch der sechs Bundesländer mit grüner Regierungsbeteiligung hinweg, die sich dafür stark machen, die von der EU-Kommission für Windprojekte eingeräumten Freigrenzen voll auszuschöpfen. Nach Auffassung der EU-Verwaltung dürfen Windprojekte bis zu 6 Einzelanlagen oder einer Gesamtleistung von 6 MW auch künftig ausschreibungsfrei gefördert werden. Offshore- und Onshore-Windkraft sollen separat ausgeschrieben werden. Um die Chancen von Binnenland- gegenüber Küstenstandorten zu erhalten, soll dazu das aktuell geltende Referenzertragsmodell modifiziert werden. Text: Guido Bröer