Zweite Photovoltaik-Ausschreibungsrunde: Bündnis Bürgerenergie kritisiert Verdrängung kleiner Bieter

Die Bundesnetzagentur hat am 13.08.2015 die Zuschläge der zweiten Ausschreibungsrunde für PV-Freiflächenanlagen veröffentlicht. Insgesamt gingen 136 Gebote mit einem Volumen von 558 MW ein. Zuschläge erhielten 33 Gebote mit 159,7 MW. Nach den ersten Ergebnissen waren insbesondere große Bieter mit vielen Projekten in ihrem Portfolio erfolgreich.

„Wie schon bei der ersten Ausschreibungsrunde für PV-Freiflächenanlagen hat kein einziges Bürgerenergieprojekt einen Zuschlag erhalten. Vielmehr zeigt sich erneut: die großen Marktakteure kassieren ab – die kleinen Anbieter werden verdrängt“, kritisiert René Mono vom Bündnis Bürgerenergie (BBEn).
Die Bundesregierung räume kleineren Projekten mit direkter Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern keine faire Chance im Wettbewerb um neue Erneuerbaren-Anlagen ein, so Mono.
Bereits die erste Ausschreibungsrunde für PV-Freiflächenanlagen habe gezeigt, wie wenig Bürgerenergie zum Zug komme, wenn Ausschreibungen für alle Akteure und Projekte zwangsweise vorgeschrieben sind und als alleiniges Kriterium für den Zuschlag der Erzeugungspreis gesetzt wird. Von den wenigen Genossenschaften und natürlichen Personen, die sich beteiligt hatten, erhielt keine einen Zuschlag. Ein Unternehmen konnte hingegen mit seinen Tochterunternehmen 40 Prozent der insgesamt bezuschlagten Menge auf sich vereinigen.

BBEn: Akteursvielfalt auf der Strecke geblieben
„Das Bundeswirtschaftsministerium hat unsere Vorschläge zur Ausgestaltung des Ausschreibungsdesigns für den PV-Freiflächenpiloten vom Tisch gewischt, auf Kosten der Akteursvielfalt und der Teilhabe von Bürgerinnen und Bürgern und kleinerer Unternehmen“, sagt Mono. Weder seien für kleine Akteure ein gesondertes Ausschreibungssegment noch eine finanzielle Absicherung im Ausschreibungsprozess vorgesehen gewesen. Hier müsse dringend nachgesteuert werden. Wie viele Bürgerenergie-Akteure sich überhaupt an der Ausschreibung beteiligt haben, ist noch nicht bekannt.

„Das geltende Erneuerbare-Energien-Gesetz verpflichtet die Bundesregierung, bei Ausschreibungen die Akteursvielfalt im Energiemarkt zu bewahren. Doch bisher nimmt das Bundeswirtschaftsministerium seine eigenen Ziele offensichtlich nicht ernst“, sagt Mono. Dies zeige sich auch im kürzlich veröffentlichten Eckpunktepapier des Ministeriums zum Ausschreibungsdesign für alle Erneuerbaren-Technologien.

14.08.2015 | Quelle: Bündnis Bürgerenergie (BBEn) e.V. | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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