Neues Elektrogesetz gilt erstmals auch für Photovoltaik-Module: Weitreichende Pflichten für Inverkehrbringer

Demnächst tritt die Neufassung des Elektrogesetzes in Kraft. Erstmals fallen auch Photovoltaik-Module in den Anwendungsbereich des Gesetzes, berichtet der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar).

„Die Inverkehrbringer von Solarstromanlagen sind künftig verpflichtet, alte Module kostenlos zurückzunehmen und der Wiederverwertung zuzuführen“, sagt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar.
Um die Rücknahme sicherzustellen, müssen Hersteller jedes Jahr insolvenzsichere Garantienachweise über die voraussichtlich anfallenden Entsorgungskosten erbringen.
Worauf die Akteure der PV-Branche beim Recycling in Zukunft achten müssen und welche Pflichten im Einzelnen zu erfüllen sind, werden der BSW-Solar und der europäische PV-Verband SolarPower Europe bei einem gemeinsamen Seminar am 28. September in Frankfurt am Main erläutern.
Die Veranstaltung richtet sich an alle Inverkehrbringer von Photovoltaik-Modulen, Wechselrichtern und Batteriespeichern. Neben der WEEE-Richtline und dem Elektrogesetz steht auch das gemeinsame Branchenrücknahmesystem für Batteriespeicher auf der Tagesordnung.
Weitere Informationen zum Seminar, das vorläufige Programm sowie einen Link zur Anmeldung: www.solarwirtschaft.de/ 


17.09.2015 | Quelle: Bundesverband Solarwirtschaft e.V. | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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