Bundesregierung baut neue Hürden auf
Noch bis zum 29. September läuft die Länder- und Verbändeanhörung zum Referentenentwurf des „Gesetzes zur Weiterentwicklung des Strommarktes (Strommarktgesetz)“. In diesem Strommarkt sei die freie Preisbildung fest zu verankern, so erklärt das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi). Einen Kapazitätsmarkt solle es nicht geben. Allerdings sollen Kapazitäts- und Netzreserven für Stabilität sorgen. Zudem sollen mit dem Gesetz die Regelleistungsmärkte geöffnet werden. Mehr Anbieter – darunter auch Erneuerbare-Energien-Anlagen – sollen Zugang zu den Regelleistungsmärkten erhalten. „Vermiedene Netzentgelte“ weg Im Strommarktgesetz sind weitere Faktoren enthalten, die sich für dezentrale Anlagen als Hindernis erweisen könnten. Sie wirken zusätzlich zu den anderen geplanten gesetzlichen Maßnahmen, wie dem Streichen von KWK-Zuschüssen bei Eigenstromnutzung und Mieterversorgung, sowie zu den Belastungen, die bereits die EEG-Novelle im vergangenen Jahr gebracht hat. Wegfallen soll künftig für neue Anlagen die Auszahlung der vermiedenen Netzentgelte. Bei KWK-Anlagen geht dieses Geld bislang direkt an die Betreiber. Bei EEG-Anlagen werden die Entgelte zwar nicht an Betreiber ausgezahlt, doch sie fließen auf das EEG-Konto und mindern die EEG-Umlage so um mehr als 700 Millionen Euro. Diese Berücksichtigung vermiedener Netzentgelte möchte das BMWi abschaffen. Es argumentiert, die Kosten für die Finanzierung der Netzinfrastruktur solle transparenter und gerechter verteilt werden. Betreiber von Anlagen, die ab dem 1. Januar 2021 in Betrieb gehen, sollen daher keine vermiedenen Netzentgelte mehr erhalten. Stromsteuer wird ausgeweitet Ein kleiner Passus im Strommarktgesetz mit möglicherweise großer Wirkung betrifft das Stromsteuergesetz. Darin gibt es Ausnahmeregelungen. So muss etwa bei einer Stromversorgung in unmittelbarer Nähe oder bei einer Eigenversorgung bislang keine Stromsteuer gezahlt werden, die bei etwa 2 Cent je Kilowattstunde liegt. Jetzt soll diese Ausnahme entfallen, wenn eine Förderung laut EEG – also eine Vergütung oder die Marktprämie – bezogen wird. Dabei handele es sich um eine Doppelförderung, die der EU-Kommission nicht gefalle. Wer keine Stromsteuer zahlt, soll künftig auf die EEG-Förderung verzichten – oder umgekehrt. Noch ist nicht ganz klar, wen die Regelung treffen wird. Offenbar sollte sie sich, so erfuhren die Solarthemen aus dem BMWi, zum Beispiel auf Windparkbetreiber richten, die die Marktprämie erhalten und den Windstrom in unmittelbarer Nähe als Graustrom vermarkten – dabei profitieren einzelne bislang von der Stromsteuerbefreiung. Die am 14. September veröffentlichte Regelung würde aber auch die Betreiber von PV-Anlagen betreffen, die zwischen 2009 und 2011 errichtet wurden, wenn diese den Strom selbst nutzen und dafür eine Vergütung kassieren. Potenziell wären dies im kleineren Leistungsbereich etwa eine halbe Million Betreiber. Die Stromsteuer auch auf diese Gruppe auszudehnen, sei aber nicht gewollt, so BMWi-Pressereferentin Beate Brahms gegenüber den Solarthemen. Text: Andreas Witt