Debatte um KWK-Gesetz geht weiter
So haben sich neun Organisationen (darunter der Verband für Wärmelieferung, Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften, Bündnis Bürgerenergie, Bund der Energieverbraucher) und vier Unternehmen mit einem gemeinsamen Posititionspapier in die Diskussion eingebracht. Sie fordern besonders den Erhalt von „Mieterstrommodellen“. Nach den bisherigen Plänen des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) sollen KWK-Anlagen ab 50 kW nur noch dann einen Zuschuss erhalten, wenn sie in das öffentliche Netz einspeisen. Die bisherige Praxis, dass auch bei Eigenstromnutzung oder bei der Lieferung von Strom innerhalb von Quartiers- und Arealnetzen ein KWK-Zuschlag gezahlt wird, möchte das BMWi beenden. Denn, so das BMWi, in diesen Anwendungsbereichen lohne sich die KWK auch ohne Förderung. Die Verbände sind jedoch der Überzeugung, dass KWK-Anlagen ohne Förderung kaum noch realisiert werden könnten. Sie fordern zudem eine Ausweitung der Förderdauer und den Verzicht auf weitere neue Elemente im KWK-Gesetz, die die Lieferung von Strom aus KWK-Anlagen an Mieter gefährden würden. Auch die Berliner Energieagentur, die bereits eine Vielzahl von KWK-Projekten realisiert hat, sieht durch die neuen Regelungen eine Gefährdung. Schon jetzt sei die Amortisationsdauer sehr lang, erklärt Volker Gustedt, Pressesprecher der Energieagentur. Modellrechnungen zeigten, dass sich die reine Stromeinspeisung bei solchen Anlagen nicht rechne, aber ohne Förderung auch die Stromlieferung an Mieter kaum wirtschaftlich zu realisieren sei. Auch derzeit sei es sehr aufwendig, Kunden vom Wechsel des Stromversorgers zu überzeugen. Quartierstrom aus KWK-Anlagen werden von einem Großteil der Mieter nur gekauft, wenn er etwas günstiger als anderer sei. Das aber sei ohne Förderung nicht zu realisieren. Die bestehenden Förderregelungen sollten daher beibehalten werden. Und diese Forderung wird auch vom Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands unterstützt. Weiterhin setze sich der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) dafür ein, die Förderung von KWK-Anlagen in der Sommerperiode auszusetzen, um so den subventionsfreien Betrieb von großen Solarthermie-Anlagen für die Wärmeversorgung zu befördern, erklärte BSW-Geschäftsführer Carsten Körnig gegenüber den Solarthemen. So lange es finanziell attraktiv sei, KWK-Anlagen wegen der Förderung den Sommer über durchlaufen zu lassen, habe die Solarthermie keine Chance, obwohl sie ohne Förderung die Wärme billiger bereitstellen könne. Verbände wie der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung aber lehnen die Forderung des BSW ab, weil KWK-Anlagen in vielen Fällen durchgängig benötigt würden und andererseits Solarthermie-Anlagen nicht überall den Wärmebedarf würden decken könnten. Text: Andreas Witt