Regierung will digitale Energiewende

Solarthemen 456. Am 21. September hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) einen Referen­ten­ent­wurf für ein „Gesetz zur Digitali­sie­rung der Energiewende“ vorgelegt, das vor allem auf die Einführung von intelligenten Messsystemen (Smart Metern) ausgerichtet ist. .

Anlagen nach dem Erneuerbare-Energien- und nach dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz sollen demnach mit intelligenten Messsystemen (iMS) ausgestattet werden, allerdings erst ab einer Leistung von über 7 Kilowatt. Noch vor wenigen Monaten hatte das BMWi überlegt, Erzeugungsanlagen sollten schon bei wesentlich geringeren Leistungen angeschlossen werden. Das BMWi will sich laut eigener Aussage an Kosten-Nutzen-Relationen orientieren. Bei den Verbrauchsstellen wählt es einen pragmatischen Ansatz. Ab 6000 kWh jährlichem Stromverbrauch müssen die Messstellenbetreiber iMS installieren. Dies gilt zudem bei allen unterbrechbaren Anschlüssen, z.B für Wärmepumpen oder Elektrofahrzeuge. Bei anderen Anschlüssen dürfen sie es. Dabei werden maximale Gebühren gesetzlich vorgeschrieben, die sich an den Grundkosten von 20 Euro für derzeitige Zähler plus der möglichen Kosteneinsparung, die Verbraucher dank eines iMS erzielen könnten, orientieren. So dürfen zum Beispiel bei einem Verbrauch zwischen 3000 und 4000 kWh nicht mehr als 40 Euro jährlich in Rechnung gestellt werden. Bei Einspeiseanlagen entsprechend EEG und KWKG zwischen 7 und 15 kW darf der Messstellenbetreiber nicht mehr als 100 Euro berechnen. Mit dem Messstellenbetriebsgesetz will das BMWi ein eigenes Gesetz für diesen Bereich schaffen, das alle Anforderungen regelt. Bislang sind diese Teil des Energiewirtschaftsgesetzes und von Verordnungen. Text: Andreas Witt

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