Bundesverband Erneuerbare Energie fordert mehr Flexibilisierung und ein Grünstrommarktmodell für den Strommarkt 2.0

Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE, Berlin) hat eine Stellungnahme zum Referentenentwurf des Strommarktgesetzes veröffentlicht. „Das Strommarktgesetz setzt bei einer Vielzahl von Punkten richtig an und ist damit eine wichtige Grundlage für die Weiterentwicklung des Strommarktes. Es kann jedoch nur ein erster Schritt sein; weitere müssen folgen“, sagt BEE-Geschäftsführer Dr. Hermann Falk.

Dazu zählten weitere Maßnahmen zur Flexibilisierung der Strommärkte, eine bessere Verbindung der Sektoren Strom, Wärme und Verkehr sowie ein funktionierender Grünstrommarkt.

Dynamisierung der EEG-Umlage, der Netzentgelte und des KWK-Bonus
Zur Flexibilisierung der Strommärkte hatte der BEE bereits zu Jahresbeginn Vorschläge gemacht, die vor allem die Dynamisierung der EEG-Umlage, der Netzentgelte und des KWK-Bonus in den Mittelpunkt stellen. Darüber hinaus plädiert der BEE für Anpassungen der Regelungen zur Netzentgeltbefreiung, die bislang starre statt flexible Lastgänge anreizen. Ebenfalls fehlten im Referentenentwurf Maßnahmen, die dazu geeignet sind, die Kopplung der Sektoren Strom, Wärme und Verkehr zu stärken, kritisiert der Verband.

Auch die Regelenergie müsse endlich flexibilisiert werden. Das Weißbuch habe zwar einige gute Ansätze benannt, die Realität falle aber deutlich hinter die Absichtserklärungen zurück. „Wir haben Zweifel daran, ob das Strommarktgesetz für die Flexibilisierung der Regelenergiemärkte genügend  Wirkung entfalten kann.“

BEE unterstützt vorgesehene Regelungen zur Spitzenkappung
Die im Strommarktgesetz vorgesehenen Regelungen zur Spitzenkappung finden die Unterstützung des BEE und der Übertragungsnetzbetreiber, insbesondere die Kompensation für die verloren gegangenen Kilowattstunden. Diese Regelung diene der Rechts- und Investitionssicherheit. Zudem erleichtere sie den Netzbetreibern die Sicherstellung der Versorgungssicherheit, so Falk.

„Der BEE teilt die Auffassung des BMWi, dass in Preisspitzen nicht eingegriffen werden soll. Nur so kann der Markt seine Wirkung entfalten“, ergänzt Falk. Die im Referentenentwurf vorgesehene Regelung bei der Vergütung Erneuerbarer-Energie-Anlagen reiche hierzu jedoch nicht aus. „Sie wird dazu führen, dass Preisspitzen nach unten gekappt und die Anlagen abgeregelt werden, die die niedrigsten variablen Kosten haben, während die klimaschädlichen Anlagen mit höheren Grenzkosten weiterlaufen.“


BEE vermisst klare Option für die Vermarktung von regionalem Grünstrom
Was dem BEE noch immer fehlt, ist eine klare Option für die Vermarktung von regionalem Grünstrom. „Zu einem Strommarkt 2.0 gehört auch ein funktionierender Grünstrommarkt.“ Die Bundesregierung sollte deshalb die bereits im EEG 2014 festgeschriebene Verordnungsermächtigung jetzt rasch umsetzen. „Der BEE favorisiert hier eindeutig das Grünstrommarktmodell.“

Der Verband begrüßt die Maßnahmen für höhere Transparenz, zu denen die Schaffung  einer Online-Plattform über Strommarktdaten sowie ein Marktstammdatenregister, in dem auch die konventionellen Erzeugungsanlagen aufgeführt werden, gehören. Zugleich verweist er aber darauf, dass Geschäftsgeheimnisse auch weiterhin vertraulich zu handhaben seien. Kritisch seien die vorgesehen Änderungen im Stromsteuergesetz zu sehen: „Sie dürfen keinesfalls dazu führen, den Ausbau der erneuerbaren Energien weiter auszubremsen.“
Hier geht es zur Stellungnahme zum Referentenentwurf des Strommarktgesetzes.

30.09.2015 | Quelle: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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