Hans-Josef Fell: Bundesregierung will Bürgerenergiewende unbemerkt von der Öffentlichkeit weiter abwürgen

Hans-Josef Fell, Präsident der Energy Watch Group (EWG) und Autor des EEG 2000, berichtet,

dass in Novellen von komplizierten Gesetzen weitere massive Verschlechterungen für die Bürgerenergie-Wende vorbereitet werden.
Statt der Unterstützung von Mittelstand und bürgerlichem Engagement würden der Bürgerenergiebewegung massive Hürden in den Weg gelegt, mit dem offensichtlichen Ziel, sie vollständig zum Erliegen zu bringen.
Besonders zwei Vorhaben beleuchten dies aktuell, warnt Fell. Erstens plane die Bundesregierung bei der Novelle des Stromsteuergesetzes die Abschaffung der Ökostromsteuerbefreiung für die Ökostromvermarktung im räumlichen Zusammenhang. Und zweitens solle der EEG-Umlagebefreiung von Eigenversorgern gegen den Willen des Gesetzgebers gestrichen werden.

Steuerbefreiung für die Ökostromvermarktung im räumlichen Zusammenhang soll entfallen
Mit zwei Cent pro Kilowattstunde erhielten regionale Ökostromvermarkter seit der Ökosteuerreform unter rot-grün einen kleinen Wettbewerbsausgleich, um die fehlende Umlegung externer Schadenskosten auf die konventionelle Stromerzeugung (z.B. Gesundheitsschäden, ökologische Schäden) etwas auszugleichen, erklärt Fell.
„Doch obwohl es immer noch keine Umlegung der Schadenskosten auf Atom-, Kohle- und Erdgasstrom gibt, werden hiermit de facto erneut die Erneuerbaren Energien höher belastet. Damit wäre der letzte ökonomische Anreiz für die regionale Ökostromvermarktung abgeschafft und erneut würde es einige Regionalstromvermarkter weniger geben“, sagt Fell.

Streichung der EEG-Umlagebefreiung von Eigenversorgern gegen den Willen des Gesetzgebers
In der EEG-Novelle 2014 legte der Bundestag in § 61 Absatz 2 fest, dass die Erzeugung von Ökostrom aus Anlagen, die ganzjährig, rund um die Uhr zu jedem Zeitpunkt selbst den benötigten Strom erzeugen, von der EEG-Umlage befreit werden. Ein guter Anreiz, um ausgleichende Kombikraftwerke zu bauen. Immer mehr Investoren begannen in ihren Überlegungen, genau das zu tun, wovon die Bundesregierung unentwegt spricht: Den Ausgleich der Erzeugungsschwankungen von Sonne und Wind zu organisieren.
Doch nun habe die EEG-Clearingstelle mit einer „unsäglichen Interpretation“ dieses § 61 jegliche Investitionsbereitschaft im Keime erstickt. Es sei keine Initiative bekannt, weder aus dem Bundestag noch aus dem Wirtschaftsministerium, die diesen Spruch der Clearingstelle wieder korrigiere, so dass der Wille des Gesetzgebers auch tatsächlich greifen könnte.
Nachdem schon mit der Belastung des Eigenverbrauchs von selbst erzeugtem Ökostrom und mit der EEG-Umlage, sowie mit den Ausschreibungen auf Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen die bürgerlichen Investitionen in Erneuerbare Energien massiv eingebrochen sind, wolle die Bundesregierung nun die letzten Reste des bürgerlichen Engagements auch noch erdrosseln, so Fell. Neben den beiden oben erwähnten Handlungen drohten weitere: Ausschreibungen auch bei der Windkraft oder Änderung der Netzentgeltfinanzierung.
Der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) hat in seiner Stellungnahme letzten Monat zum Strommarktgesetz auch diese und weitere Verschlechterungen der Bürgerenergiewende kritisiert:
www.bee-ev.de/BEE-Stellungnahme_Strommarktgesetz.pdf
Hans-Josef Fells Positionspapier zur Abschaffung der Ökostromsteuerbefreiung für die Ökostromvermarktung im räumlichen Zusammenhang: www.dropbox.com/Fell_Stellungnahme_Stromsteuerbefreiung.pdf
Hans-Josef Fells Positionspapier zur Streichung der EEG-Umlagebefreiung von Eigenversorgern: www.dropbox.com/Fell_Stellungnahme_EEG.pdf

26.10.2015 | Quelle: Hans-Josef Fell | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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