WEEE-Richtlinie: ElektroG für Photovoltaik-Module in Deutschland in Kraft getreten; BattG für stationäre Energiespeicher folgt demnächst

Das novellierte deutsche Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) ist am 24.10.2015 in Kraft getreten. Es trägt der WEEE-Richtlinie Rechnung (Waste of Electrical and Electronic Equipment).

Damit fallen Photovoltaik-Module nun grundsätzlich als b2c-Elektrogeräte unter Kategorie 4 des Gesetzes.

Aufgrund dieser Einstufung müssen Modulhersteller und -händler garantieren, dass das Recycling aller in Deutschland verkauften Module finanziell abgesichert ist.

Mögliche Sanktionen für Erst-Inverkehrbringer von Solarmodulen
Außerdem wird das neue Batteriegesetz bei stationären Energiespeichern (BattG) am 06.11.2015 in Kraft treten. Durch mögliche Unkenntnis ihrer Pflichten im Rahmen der Gesetze drohten Erst-Inverkehrbringern von PV-Modulen und Energiespeichern weitreichende Sanktionen, von Bußgeldern bis hin zu Verkaufsverboten, warnen die Gemeinsames Rücknahmesystem Servicegesellschaft mbh (Hamburg) und die stiftung elektro-altgeräte register (Fürth). Durch rasches Handeln könnten Betroffene – Produzenten, OEMs und Importeure wie z. B. Handwerksbetriebe – diese Sanktionen allerdings leicht umgehen, so die Organisationen.

Gesetz betrifft Hersteller von PV-Modulen und stationären Energiespeichern

Betroffen sind Hersteller von PV-Modulen und stationären Energiespeichern. Zu Herstellern zählen neben Produzenten u. a. auch OEMs und Importeure wie z. B. Handwerksbetriebe. Als Erst- Inverkehrbringer unterliegen sie den „Herstellerpflichten“ des ElektroG bzw. des BattG.

Bevor Hersteller Photovoltaik-Module in Verkehr bringen, müssen sie bei der stiftung ear registriert sein. Vertreiber nicht-registrierter Geräte müssen bereits vor dem Anbieten zum Verkauf solcher Geräte registriert sein, betont die Stiftung.

Stationäre Energiespeicher unterliegen dem BattG

Stationäre Energiespeicher gelten in der Regel nicht als Elektrogeräte, sondern als Industriebatterien im Sinne des BattG. Für Hersteller solcher Geräte sind damit folgende Pflichten verbunden: Sie müssen ihre Marktteilnahme im Batterieregister des Umweltbundesamtes anzeigen und sich entweder dem GRS Branchenrücknahmesystem anschließen oder individuell die Altbatterie-Rücknahme sicherstellen.
Verstöße gegen eine dieser Pflichten stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit empfindlichen Bußgeldern bis hin zu Verkaufsverboten geahndet werden könne, betonen die Herausgeber der Pressemitteilung.

Empfehlungen an Hersteller, Vertreiber und Installateure
Als Hersteller von PV-Modulen gilt, wer unter seinem Namen oder seiner Marke Geräte in Deutschland herstellt und anbietet, Geräte anderer Hersteller unter seiner Marke / seinem Namen anbietet bzw. weiterverkauft oder erstmals PV-Module von außerhalb Deutschlands in Deutschland anbietet. Für Hersteller stationärer Energiespeicher gilt im Sinne des BattG gleiches.
Um Rechtsunsicherheiten auszuräumen und etwaige Bußgelder und Verkaufsverbote zu vermeiden, sollten Hersteller, Vertreiber, aber auch Installationsbetriebe, Fach- und Großhändler prüfen, ob die von Ihnen (weiter-)vertriebenen Systeme ordnungsgemäß gemäß ElektroG und BattG registriert sind. Aufgrund der breiten Unkenntnis im Markt sollten sie sich hierbei jedoch nicht auf die alleinige Zusicherung des Lieferanten verlassen, sod ie stiftung ear und das GRS Rücknahmesystem.

 
26.10.2015 | Quelle: Gemeinsames Rücknahmesystem Servicegesellschaft mbh; stiftung elektro-altgeräte register; Bild: PV Cycle | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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