Erdverkabelung erhält Präferenz im Bundestag
Mit ihnen soll offenbar vor allem Bürgerprotesten gegen die geplanten Freileitungen begegnet werden. So erklärte Tjark Bartels, Landrat des niedersächsischen Landkreises Hameln-Pyrmont, durch den geplanten Vorrang für die Erdverkabelung sei eine hohe Akzeptanz für Stromleitungen zu erwarten. Peter Ahmels von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) sagte, der Vorrang von Erdverkabelungen für HGÜ-Verbindungen in Siedlungsnähe bringe eine Verbesserung des Wohnumfeldschutzes. Doch außerhalb von Siedlungsgebieten seien Eingriffe in den Boden genau zu prüfen. „Wenn die Erdverkabelung keine bessere Lösung darstellt, muss auch weiter eine Freileitung möglich sein“, erklärt die DUH. Lex Hartmann, Vertreter des Netzbetreibers TenneT wies auf Zeitverzögerungen bei der Umplanung und auf Kostensteigerungen hin. Die Erdverkabelung könne zu einer Verzögerung von drei Jahren führen. Im Drehstrombereich entspreche sie zudem noch nicht dem Stand der Technik. Der Netzbetreiber Amprion führt aus, die Investitionskosten für Erdverkabelung seien bei der Drehstromtechnik etwa vier- bis zehnmal so hoch wie bei Freileitungen, bei Gleichstrom zwischen drei- und achtmal so hoch. Die Anhörung basierte auf dem von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus (18/4655). Die Regierung will das Verlegen von Höchstspannungsleitungen unter der Erde erleichtern. Der Bundesrat hat bereits erklärt, die Ausweitung der Erdkabeloption im Höchstspannungsnetz sei aus Gründen der Akzeptanz des Netzausbaus und im Hinblick auf eine erforderliche Flexibilität sinnvoll und geboten. AWi