Gabriel gegen Grünstrommarktmodell
Bislang ist das Doppelvermarktungsverbot im Erneuerbare-Energien-Gesetz eine feste Regel. Sobald für Strom eine EEG-Vergütung oder die Marktprämie gezahlt wird, verliert er im weiteren Handel seine grüne Eigenschaft. Es ist nicht erlaubt, eine doppelte Einnahme zu erzielen, also eine Förderung zu kassieren und zudem Grünstrom-Zertifikate zu vermarkten. Gabriel will diese grundsätzliche Trennung nun offenbar durchbrechen. In seinem Brief an Bundestagsabgeordnete erklärt er, im Rahmen einer Arbeitsgruppe zu regionalen Grünstromprojekten solle ein ergebnisoffener Diskussionsprozess mit der Branche begonnen werden. Allerdings gibt er schon eine Richtung vor: „Ziel ist es, ein Modell für eine regionale Stromkennzeichnung für EEG-geförderten Strom zu entwickeln.“ Dieses solle einen „energiewirtschaftlichen Mehrwert“ bieten und europarechtlichen Kriterien genügen Gabriel gegen Marktmodell Gabriels Ministerium lehnt jedoch das Grünstrommarktmodell (GMM) ab, das von einer Reihe von Unternehmen – darunter Ökostromhändler, aber auch die EnBW AG – sowie Verbänden wie dem Bundesverband Erneuerbare Energien unterstützt wird. Gabriel sagt zum GMM: „Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass das sogenannte GMM von den derzeitigen Modellvorschlägen europarechtlich am problematischsten ist.“ Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) sieht offenbar die Gefahr, dass das EEG „noch weiter“ für ausländischen Erneuerbare-Energien-Strom geöffnet werden müsste. „Zudem wäre das Modell voraussichtlich nicht kostenneutral, äußerst komplex und ohne relevanten energiewirtschaftlichen Mehrwert“, so Gabriel. Energiewirtschaftlicher Mehrwert Der Minister stützt sich auf zwei Gutachten: eines vom Öko-Institut und ein zweites vom Fraunhofer ISI, vom Fraunhofer IWES sowie der Anwaltskanzlei Becker Büttner Held. Insbesondere letzteres Gutachten liefert dem BMWi die Argumentationshilfe. Das GMM sei ohne „energiewirtschaftlichen Mehrwert“, weil nur bei wenigen Kunden die Bereitschaft bestehe, einen höheren Preis für Ökostrom zu bezahlen. Das Modell wird also abgelehnt, weil es angeblich im gesamten Strommarkt nur geringe Auswirkungen hätte. Dennoch soll es nicht kostenneutral sein. So kritisiert das Gutachten, einzelne Effekte könnten zu einer minimalen Erhöhung der EEG-Umlage führen. Das Gutachten macht aber keinen Vorschlag, wie das GMM so modifiziert werden könnte, dass diese Effekte vermieden werden. Zur Europarechtskonformität treffen beide Gutachten keine Aussage. Für Daniel Hölder von Clean Energy Sourcing (CLENS), der sich für das GMM einsetzt, ist damit die Aussage Gabriels, das Modell genüge europarechtlichen Kriterien nicht, nicht belegt. Im Gegenteil beweise ein eigenes von den GMM-Befürwortern in Auftrag gegebenes Gutachten die Europarechtskonformität. Hölder zeigt sich überrascht, dass nun das Doppelvermarktungsverbot vom Ministerium selbst in Frage gestellt werde. Von Bedeutung ist allerdings, dass sich das BMWi und der Bundestag nun offenbar mit der regionalen Grünstromvermarktung befassen wollen, wie dies schon 2014 im EEG vorgesehen wurde. Text: Andreas Witt Foto: Guido Bröer