KWK-Gesetz in den Bundestag eingebracht

Solarthemen 458. Die Bundesregierung hat das KWK-Gesetz in den Bundestag eingebracht.

Dabei wird – wie berichtet – die Zahlung der KWK-Zulage bei Eigenverbrauch und bei der Lieferung von Strom in Arealnetzen weiter eingeschränkt als im bisherigen KWK-Gesetz (siehe Solarthemen 456). Gegenüber einem ersten Entwurf gibt es allerdings eine neue Anlagenklasse von 50 bis 100 kW Leistung, in der ein reduzierter Zuschuss gezahlt werden soll. Verbunden mit dem KWK-Gesetz sind mögliche höhere Zuschüsse für Wärmenetze und Wärmespeicher. AWi

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