Strommarktgesetz von Regierung beschlossen

Solarthemen 459. Die Regierung hat ihren Entwurf für ein Strommarktgesetz beschlossen. Dieses wurde an einigen Stellen gegenüber dem Referentenentwurf geändert. So müssen nun PV-Anlagenbetreiber, die für den Eigen­ver­brauch eine Vergütung erhalten, nicht mehr fürchten, auf ihren selbst erzeugten und verbrauchten Strom die Strom­steu­er zahlen zu müssen.

Eine solche Regelung war im Referentenentwurf noch enthalten gewesen. Wie das Bundeswirtschaftsministerium gegenüber den Solarthemen versicherte, sei diese Konsequenz der zunächst formulierten Einschränkungen bei den Stromsteuerprivilegien gar nicht gewollt gewesen. Jetzt wird auf Änderungen im Stromsteuergesetz komplett verzichtet. Aber es sind neue Regelungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz vorgesehen, die sich auf das Stromsteuergesetz beziehen. Es soll künftig nicht mehr möglich sein, für den Strom eine Förderung nach dem EEG zu erhalten und gleichzeitig von der Stromsteuer befreit zu sein. Wer die Stromsteuerbefreiung in Anspruch nimmt, verliert den Anspruch auf die EEG-Förderung. Zu beachten ist: dies gilt nur für Strom, der durch ein öffentliches Netz durchgeleitet wird. Im Referentenentwurf gab es diese Einschränkung noch nicht. Diese im Zusammenhang mit dem Strommarktgesetz vorgesehene Neuregelung im EEG ist allerdings nur ein Nebenaspekt des Gesetzesvorhabens. Die Regierung will den Strommarkt mit dem Gesetz auf neue Füße stellen. Sie will mehr Flexibilität erreichen. Speicher und Lastmanagement sollen im freien Spiel der Kräfte ihre Chance erhalten. So will die Regierung nach eigener Aussage erreichen, dass Anbieter von Lastmanagementmaßnahmen und Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen am Regelleistungsmarkt teilnehmen können. Gleichzeitig will die Regierung aber auch den Bau neuer Kraftwerke in Süddeutschland anreizen. Hildegard Müller, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, kritisiert dies als „wettbewerbsschädliches Element“. „Wir haben Zweifel daran, ob das Strommarktgesetz für die Flexibilisierung der Regelenergiemärkte genügend Wirkung entfalten kann“, sagt Hermann Falk, Geschäftsführer des Bundesverbandes Erneuerbare Energien. „Auf dem Weg zu einem gut funktionierenden Strommarkt 2.0 fehlen dem BEE nach wie vor im Strommarktgesetz einige gute Ansätze, die im Weißbuch noch verankert waren.“ Dazu zählt Falk konkrete Maßnahmen zur Flexibilisierung der Strommärkte sowie eine bessere Verbindung der Sektoren Strom, Wärme und Verkehr. Auswirkungen auf dezentrale Energieerzeugung können weitere Neuregelungen haben. So gibt es für Anlagen, die ab dem 1. Januar 2021 errichtet werden, keine „vermiedenen Netzentgelte“ mehr. Bei KWK-Anlagen bedeutet dies geringere Einnahmen der Betreiber. Im Bereich erneuerbarer Energien wird dies verbunden sein mit einer höheren EEG-Umlage, da keine vermiedenen Netzentgelte mehr für eine leichte Reduktion der Umlage sorgen werden. Eine Entlastung von Kosten können sich Netzbetreiber erhoffen. Sie müssen ihre Netze nicht so ausbauen, dass diese jederzeit die komplette Energie von Wind- und PV-Anlagen aufnehmen können. Eine Kappung der Jahresenergie von maximal 3 Prozent ist erlaubt. Die Anlagenbetreiber werden entschädigt.

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