Stadtwerke-Kooperation Trianel: Verträge zur Photovoltaik-Pacht sind rechtssicher; BaFin bestätigt Unbedenklichkeit nach dem KWG

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die von der Stadtwerke-Kooperation Trianel entwickelten Musterverträge im Rahmen der Pacht- und Betriebsführungsmodelle „EnergieDach“ und „EnergieBlock“ in Bezug auf die Frage der Erlaubnispflicht nach dem Kreditwesengesetz (KWG) als unbedenklich qualifiziert.

Verträge werden nicht als Finanzierungsleasing eingestuft
Mit den White-Label-Lösungen „EnergieDach (Photovoltaik)“ und „EnergieBlock (Wärme)“ bietet Trianel Stadtwerken eine unkomplizierte Contracting-Komplettlösung für ihre Endkunden an. Stadtwerke übernehmen im Rahmen der Implementierung des EnergieDachs oder des EnergieBlocks beim Endkunden die Investition, die Errichtung und die Betriebsführung der Anlage.
„Alle Stadtwerke, die unsere White-Label-Produkte anbieten, können nun sicher sein, dass die Verträge nicht als Finanzierungsleasing im Sinne des § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 1. Alt KWG und damit nicht als erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung eingestuft werden“, stellt Michel Nicolai fest, der Leiter Dezentrale Erzeugung bei Trianel.

Vertragsvorlage zum EnergieDach bedeutet keine umfassende Verlagerung des Investitionsrisikos auf Privathaushalte
Trianel habe gemeinsam mit der Kanzlei MPW Legal & Tax die Musterverträge exemplarisch durch die BaFin prüfen lassen und schon bei der gemeinsamen Entwicklung der Verträge viel Wert auf die deutliche juristische Abgrenzung zu Leasingverträgen gelegt.
„Die BaFin hat am Beispiel des EnergieDachs hervorgehoben, dass bei der Vertragsvorlage keine umfassende Verlagerung des Investitionsrisikos auf den jeweiligen Privathaushalt als Auftraggeber erfolgt und das Stadtwerk als Auftragnehmer zudem die Preisgefahr des Pachtzinses trägt. Auch liegt keine leasingtypische Abbedingung der Gewährleistungspflichten des anbietenden Stadtwerks vor. Laut BaFin steht damit die Gebrauchsüberlassung gegenüber einer Finanzierungsfunktion maßgeblich im Vordergrund“, betont Rechtsanwalt Michael Körber, Partner bei MPW Legal & Tax.
„Die Stellungnahme der BaFin sehen wir als Bestätigung unserer Arbeit, Stadtwerke beim Aufbau von Energiedienstleistungen umfassend und seriös zu unterstützen“, so Nicolai.
Rund 40 Stadtwerke hätten das EnergieDach und/oder den EnergieBlock bereits in ihre Angebote integriert.

Kunde nutzt erzeugten Solarstrom für den Eigenverbrauch
Der Kunde wird zum Anlagenbetreiber, der die Anlage vom Stadtwerk pachtet und den erzeugten Solarstrom für den Eigenverbrauch nutzt. Zur Optimierung des Eigenverbrauchs kann zusätzlich ein Energiespeicher mit implementiert werden.
Mit den White-Label-Lösungen können sich Stadtwerke einfach und schnell im Markt positionieren, betont Trianel. Der Implementierungs- und Koordinationsaufwand sei durch die Produktstandardisierung und die schlanken Prozesse gering. Über die Trianel Plattform für Energiedienstleistungen T-PED könne das Stadtwerk das Vertriebsdesign für das EnergieDach und/oder den EnergieBlock optimieren.

17.11.2015 | Quelle: Trianel | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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