Netzagentur: Immer mehr Abregelungen

Solarthemen 460.Die Bundesnetzagentur hat die von ihr erhobenen statistischen Zahlen zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) veröffentlicht. Demnach ist ein extremer Anstieg bei der Abregelung von Erneuerbare-Energien-Anlagen zu verzeichnen.
Nach § 14 des EEG dürfen Netzbetreiber „ausnahmsweise“ EEG- und KWK-Anlagen regeln, also deren Einspeisung reduzieren. Laut Bundesnetzagentur gab es einen sehr deutlichen Anstieg. Wurden 2012 insgesamt 385 GWh abgeregelt, so stieg diese Zahl auf 555 GWh im Jahr 2013 und sogar 1581 GWh im Jahr 2014 – mit dieser Energiemenge könnten 10000 sparsame Elektrofahrzeuge jeweils rund 10000 Kilometer zurücklegen. Bei Biomasse stieg die abgeregelte Menge von 8,8 GWh im Jahr 2013 auf 112,1 GWh im Jahr 2014, bei Windenergie von 480,3 auf 1221,5 GWh und bei Solarenergie von 65,5 auf 245,2 GWh. Bei Wassserkraft, Deponie-, Klär- sowie Grundgas und bei Anlagen nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz sind die Mengen wesentlich geringer; sie kommen 2014 zusammen auf 1,8 GWh. Die Entschädigungszahlungen an die Anlagenbetreiber wuchsen insgesamt von rund 43,7 Millionen auf fast 82,7 Millionen Euro an. Bei rund 51 Prozent der Entschädigungszahlungen sind die Ursachen im Verteilnetz zu finden, bei den anderen im Übertragungsnetz. Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur sieht darin eine erneute Begründung für einen „zügigen Netzausbau“, um Strom vom Norden in den Süden zu bringen.. Text:Andreas Witt

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