Tausenden droht Rückzahlung von EEG-Vergütung

Solarthemen 460.Das Landgericht Itzehoe hat bislang über ein Verfahren entschieden, laut dem ein PV-Anlagenbetreiber aufgrund einer verspäteten Meldung beim Anlagenregister die Vergütung zurückzahlen soll. Dies droht auch einigen tausend weiteren Betreibern.

Das Urteil am Landgericht Itzehoe ist noch nicht rechtskräftig. Der betroffene Landwirt, der eine fast 800 kW starke PV-Anlage betreibt, hat Berufung eingelegt. Er soll dem Netzbetreiber rund 770000 Euro erstatten. Das Gericht führt Bestimmungen im EEG 2012 und 2014 an, die die Anmeldung einer Solarstromanlage im PV-Anlagenregister bei der Bundesnetzagentur verlangen und dies hart sanktionieren. Ohne Meldung soll es laut EEG 2012 eine verringerte und laut EEG 2014 gar keine Einspeisevergütung geben. Auch im EEG 2009 war bereits eine Meldepflicht enthalten, aber ohne so klare Sanktionen. Kein Einzelfall Der Landwirt aus Schleswig-Holstein ist kein Einzelfall. Wie eine Auswertung des PV-Anlagenregisters durch die Solarthemen zeigt, können Tausende von Anlagenbetreibern betroffen sein. Dabei stehen nur für im Jahr 2015 und für einen Teil der im Jahr 2014 gemeldeten Anlagen Inbetriebnahmedaten im PV-Anlagenregister zur Verfügung. Bei älteren Anlagen existiert also eine Dunkelziffer. Bei 4050 von Januar bis Ende September 2015 gemeldeten Anlagen mit insgesamt rund 92 MW liegen mindestens 100 Tage zwischen Inbetriebnahme und Meldung an das Anlagenregister. Von August bis Dezember 2014 wurden 2442 Anlagen mit rund 69 Megawatt mindestens 100 Tage später bei der Bundesnetzagentur registriert. Die Leistung der einzelnen Anlagen liegt zwischen 0,02 und 2298 Kilowatt. 1482 dieser Anlagen mit insgesamtrund 60 MW wurden allerdings vor dem 1.1.2012 in Betrieb genommen. Bei dem für sie gültigen EEG 2009 gab es keine so klare Sanktionierung. Auch in vielen anderen Fällen wird es vielleicht nicht zu einer Rückforderung kommen. Bei einigen Anlagen wird nach Aussage der Netzagentur die Vergütung sowieso erst nach Einreichen der Bescheinigung bei der Netzagentur gezahlt worden sein. Regierung empfiehlt Vergleich Die Bundesregierung erklärte im Januar auf eine Anfrage der Fraktion die Linke, weder ihr noch der Netzagentur liege die Anzahl der betroffenen Anlagenbetreiber vor. Sollten die Rückzahlungen zu einer Härte führen, so empfiehlt die Regierung einen Vergleich und eine Rückabwicklung über den gesamten verbleibenden Vergütungszeitraum. Die Clearingstelle EEG betont gegenüber den Solarthemen, die Sach- und Rechtslage könne je nach Fall unterschiedlich zu beurteilen sein: „Wir empfehlen daher Anlagenbetreiberinnen bzw. -betreibern und Netzbetreibern bei bestehendem Klärungsbedarf, ein Verfahren bei uns durchzuführen.“ Ob der Netzbetreiber die Rückzahlung der Vergütung verlangen könne, richte sich unter anderem danach, ob der Netzbetreiber gegebenfalls seine Informationspflichten verletzt habe und ob der Anspruch noch nicht verjährt sei. Text:Andreas Witt

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