Mietrechtsänderung soll Modernisierung betreffen

Solarthemen 461.Bundesjustizminister Heiko Maaß plant eine Änderung des Mietrechts. Im Frühjahr 2016 wird dazu ein Referentenentwurf erwartet.

  Eckpunkte des Ministeriums lassen die Richtung der geplanten Novelle erkennen. Die Modernisierungsumlage soll von 11 auf 8 Prozent gesenkt werden. Bisher können Vermieter jedes Jahr 11 Prozent der bei einer Modernisierung angefallenen Kosten auf die Mieter umlegen. Künftig soll die Erstattung der Kosten also über einen längeren Zeitraum gestreckt werden.   Weiterhin sind Änderungen bei der Anwendung von Mietspiegeln geplant. Hierzu erklärt Elisabeth Winkelmeier-Becke, die rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion im Bundestag: „Die Vorstellungen des Justizministeriums gehen in die falsche Richtung“,   Der Deutsche Mieterbund (DMB) begrüßt die angekündigten Änderungen. Sie sind ihm jedoch nicht weitgehend genug. „Die Verknüpfung von Modernisierungskosten und Mieterhöhung ist falsch“, sagt DMB-Direktor Lukas Siebenkotten: „Entscheidend muss beispielsweise bei energetischen Modernisierungen der Erfolg der Modernisierungsmaßnahme sein.“ Der DMB fordert die Abschaffung der Modernisierungsumlage und die Ausrichtung der Mieten modernisierter Wohnungen am Mietspiegel. Text:Andreas Witt

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