Naturschutzverbände kritisieren Entwurf des Pariser Klimaschutzabkommens: Kohleausstieg unerwähnt; Begriff der Dekarbonisierung herausgefallen
„Das ab 2020 geltende neue Klimaschutzabkommen droht extrem schwach ausgestaltet zu werden. Der notwendige Ausstieg aus Kohle, Öl und Gas bis zur Mitte des Jahrhunderts bleibt unerwähnt“, kommentiert der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger.
Die Absicht, die Erderwärmung auf 1,5 Grad zu begrenzen sei aufgeweicht worden. „Geht es nach dem jetzigen Text, sollen die schwachen nationalen Klimaschutzpläne erst 2019 überprüft werden. Ob das noch reicht, sie vor Inkrafttreten des neuen Abkommens zu verbessern, ist mehr als fraglich“, so der BUND-Vorsitzende.
Zentrale Konflikte noch immer nicht gelöst
Auch das Ziel der G7-Staaten, wenigstens im Energiesektor bis 2050 aus Kohle, Öl und Gas auszusteigen, sei im Text nicht enthalten. Der Absatz zu Klimaschäden stärke die von den USA favorisierte Option, die Haftung für Klimaschäden auszuschließen. Der Vertragsentwurf enthalte leider weiterhin viele offene Fragen, unter anderem, wie Klimaschutzverpflichtungen und Rechenschaftspflichten für arme und reiche Länder unterschiedlich ausgestaltet werden könnten.
„Einen Tag vor Ende der Konferenz sind die zentralen Konflikte noch immer nicht gelöst. Welche Verpflichtungen werden arme Länder in der künftigen Klimapolitik haben? Wie geht man mit Klimaschäden um und wie werden die Staaten unter Druck gesetzt, ihre schwachen Klimaschutzpläne zu verbessern?
„Die EU muss jetzt ankündigen, ihr Klimaziel auf mindestens minus 30 Prozent CO2 bis 2020 zu steigern. Die armen Länder werden keinen Vertrag unterzeichnen, in dem nicht deutlich höhere Anstrengungen der reichen Länder enthalten sind“, sagte Weiger.
NABU: Bei der Überprüfung der Klimaziele nachschärfen
Der NABU hat den am späten Abend des 10.12.2015 vorgelegten Vertragsentwurf als wichtigen Schritt zur Verabschiedung eines neuen Weltklimaabkommens bewertet. Allerdings bleibe weiter unklar, wie das neue Ziel, die Erderwärmung auf weit unter zwei Grad zu begrenzen, auch erreicht werden soll.
„Der Vorstoß Deutschlands und weiterer Industrieländer gemeinsam mit einer Gruppe von Entwicklungs- und Schwellenländern, die Erderwärmung auf 1,5 Grad zu begrenzen, war gut und hat sich im Vertragstext niedergeschlagen“, so NABU-Präsident Olaf Tschimpke.
„Dieser Erfolg bleibt aber wirkungslos, wenn nicht noch weiter daran gearbeitet wird, den jetzt eingeschlagenen Pfad Richtung 2,7 Grad so schnell wie möglich zu verlassen. Wenn die Staaten den Klimaschutz ernst meinen, müssen sie ihre Klimaziele noch vor 2020 massiv nachschärfen. Alles andere hilft weder den Eisbären noch den Seychellen.“
Aus dem neuen Textentwurf ist der Begriff der Dekarbonisierung und damit der Verzicht auf fossile Energien wie Kohle, Öl und Gas herausgefallen. Stattdessen wird die Bezeichnung „emissionsneutral“ benutzt.
Tschimpke: „Diese Begrifflichkeit lässt eine scheunentorgroße Öffnung für schädliche Atomkraft und die unterirdische Kohlendioxid-Speicherung zu. Das ist absolut inakzeptabel und konterkariert die Beschlüsse des G7-Gipfels in Elmau.“
11.12.2015 | Quelle: BUND; NABU | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH