Grüne fordern Novelle des Wärmegesetzes

Solarthemen 462.Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat in den Bundestag den Vorschlag für eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes eingebracht. Sie zielt darauf, auch in Be­standsge­bäuden den Einsatz erneuer­barer Energien zur Pflicht zu machen.

Finanzielle Förderung – vor allem über das Marktanreizprogramm – genügt aus Sicht der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen nicht, um die Ziele zum Einsatz erneuerbarer Energien im Gebäudebereich zu erreichen. Sie will daher das bestehende Wärmegesetz novellieren und – so wie in Baden-Württemberg – den Hausbesitzern neue Pflichten auferlegen. Die Pflicht zum Einsatz erneuerbarer Energien in Bestandsgebäuden würden greifen, sobald die Heizanlage, der Kessel oder ein anderer zentraler Wärmeerzeuger in einem Gebäude ausgetauscht wird oder das Gebäude an ein Wärmenetz angeschlossen wird. Betroffen von der Regelung wären alle Gebäude, die vor dem 1. Januar 2009 errichtet wurden. Mindestens 15 Prozent des Wärmeenergiebedarfs soll durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Wie auch derzeit im Wärmegesetz sollen Ersatzmaßnahmen möglich sein. Dazu soll bereits die Erstellung eines gebäudeindividuellen Sanierungsfahrplans zählenText: Andreas Witt

Beliebte Artikel

Schließen