KWK-Gesetz kann am 1. Januar in Kraft treten

Solarthemen 462. Der Bundesrat wird bei der Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes nicht den Vermittlungsausschuss anrufen, auch wenn die Länder mit dem Gesetz nicht zufrieden sind. Vorrangig sei aber, dass es dann am 1. Januar 2016 in Kraft treten kann.

Investoren können sich damit auf die Novelle in der vom Bundestag beschlossenen Fassung stützen (siehe Solarthemen 461). Bei kleinen KWK-Anlagen wird der Zuschuss also zum Teil erhöht, aber nur für nicht selbst genutzten Strom. Verbunden mit der Novelle ist eine höhere Förderung von Wärmenetzen und -speichern, in denen auch Wärme aus erneuerbaren Energien genutzt werden kann. Die Länder stimmten der Novelle nun zu, übten aber auch Kritik. So hätten sie im Gesetz einen höheren Anteil der KWK an der Stromerzeugung als Ziel festschreiben wollen. Auch halten sie die Schlechterstellung von eigenverbrauchtem KWK-Strom nicht für nachvollziehbar. Der Bundesrat ruft die Regierung auf, eine Verordnungsermächtigung nicht zu nutzen, die der Förderung von KWK auf Kohlebasis dienen könnte. Diese war im Verlauf der Verhandlungen im Bundestag auf Drängen der Union in den Gesetzentwurf aufgenommen worden.Text: Andreas Witt

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