Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen will Klimaschutz in die Verfassung aufnehmen

Auf ihrer Fraktionsklausur am 08.01.2016 hat die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen beschlossen, den Klimaschutz in die Verfassung aufzunehmen.

„Deutschland braucht eine CO2-Bremse im Grundgesetz, damit Klimaschutz endlich – wie beim Tierschutz bereits geschehen – als Verfassungsziel verankert wird. Das hilft unabhängig von Legislaturperioden, dass die Paris-Klimaziele national umgesetzt werden“, heißt es in der „Weimarer Erklärung zum Klimaschutz“.
„Eine Verankerung des Klimaschutzes in der Verfassung ist längst überfällig, weil ohne Klimaschutz das Überleben der Menschheit gefährdet und deshalb der Verfassungsrang mehr als geboten ist“, kommentiert Hans-Josef Fell, Präsident der Energy Watch Group (EWG) und Autor des EEG 2000.
Zum anderen könnten aus einer Verankerung in der Verfassung wirklich wirksame Gesetze abgeleitet werden, was bis heute nur sehr mangelhaft gelungen sei. Zudem würden Handlungen, die das Klima schädigen, vor Gerichten ganz anders beurteilt als ohne diese Verfassungsgrundlage, betont Fell. „Der Schutz des individuellen menschlichen Lebens ist zu Recht längst in der Verfassung verankert, der kollektive Schutz der Menschheit vor der Selbstauslöschung in der Erderwärmung aber nicht. Ein nicht länger hinnehmbares Defizit.“

Initiative in Bayern bereits 2008 angestoßen
Bereits 2008 stießen Hans Arpke, Ernst Schrimpff und Hans-Josef Fell eine Initiative an, die das Ziel hatte, den Klimaschutz über ein Volksbegehren in die bayerische Verfassung aufzunehmen. Der Verein „Klimaschutz – Bayerns Zukunft e.V.“ ließ dazu ein Rechtsgutachten erstellen, das laut Fell auch heute noch brandaktuell ist. Es zeigt die rechtliche Machbarkeit auf, macht Formulierungsvorschläge für die Änderung der Verfassung und belegt die positiven Wirkungen, die sich für die Rechtsprechung ergeben. Das Gutachten verdeutlicht, dass wirksamer Klimaschutz mit den beiden Säulen Nullemissionen und Kohlenstoffsenken verwirklicht werden sollte. „Dieses Gutachten kann und sollte eine Grundlage sein, den Klimaschutz auch in die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland aufzunehmen“, so Fell.
„Es wäre notwendig, dass sich in Deutschland wieder starke Initiativen in den Länderparlamenten, im Bundestag und der Zivilgesellschaft für den Verfassungsrang des Klimaschutzes entwickeln. Das Klimaabkommen in Paris hat die Notwendigkeit des Klimaschutzes aufgezeigt. Nun müssen auch endlich entsprechende Gesetzgebungen auf den Weg gebracht werden.“

11.01.2016 | Quelle: Hans-Josef Fell | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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